Regierung nimmt Stellung zur Änderung des ETH-Gesetzes

Die Bündner Regierung nimmt Stellung zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen. Die Gesetzesanpassungen betreffen unter anderem die Studiengebühren und potenzielle Zulassungsbeschränkungen. Zur notwendigen Erhöhung der Ausbildungskapazitäten für Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz prüft die ETH Zürich die Einführung eines Bachelorstudiengangs, der den Zugang zum Masterstudium in Medizin an einer kantonalen Universität ermöglichen soll. Falls der Bund einen solchen Studiengang akkreditiert, soll der ETH-Rat die Möglichkeit haben, Zulassungsbeschränkungen für alle Studierenden in dieser Fachrichtung zu beschliessen. Dies soll insbesondere den Zweck erfüllen, dass der an anderen Universitäten geltende Numerus Clausus nicht unterlaufen würde.
Die Bündner Regierung begrüsst die Einführung eines solchen Bachelor-Studiengangs in Medizin mit naturwissenschaftlich-technischem Schwerpunkt. Sie hält es jedoch für fraglich, ob mit einem solchen Studiengang der geforderte Nachwuchs für die Grundversorgung ausgebildet wird, was das ursprüngliche Ziel der Forderung nach mehr Studienplätzen war.

