Regierung nimmt Stellung zum revidierten Bürgerrechtsgesetz des Bundes
Die Bündner Regierung nimmt Stellung zur Verordnung zum neuen Bürgerrechtsgesetz des Bundes. Die Verordnung regelt insbesondere die Integrationskriterien für eine Einbürgerung sowie die Einbürgerungsverfahren in Bundeszuständigkeit. Zudem werden die Gebühren des Bundes angepasst.
Die Bündner Regierung ist der Meinung, dass die Verordnung den gesetzten Zielen, insbesondere der Konkretisierung der Integrationskriterien, gerecht wird. Durch das neue Bundesrecht braucht es jedoch eine Totalrevision des heutigen Bürgerrechtsgesetzes auf kantonaler Ebene. Die Bündner Regierung fordert, dies bei der Festlegung des Inkraftsetzungsdatums des neuen Bundesrechts zu berücksichtigen. Im Kanton Graubünden käme als frühester Termin Mitte 2017 in Frage. Im Weiteren ist die Bündner Regierung mit den neuen Gebührensätzen nicht einverstanden. Bislang wird der Wohnkanton für Abklärungen im Rahmen von erleichterten Einbürgerungen inklusive die Erstellung des Erhebungsberichts mit jeweils 300 Franken pro Gesuch entschädigt. Dieser Ansatz soll auf maximal 350 Franken angehoben werden. Jedoch kann der Verwaltungsaufwand der kantonalen Behörden bereits heute nicht gedeckt werden. In Zukunft werden die kantonalen Behörden noch detailliertere Abklärungen zu tätigen haben. Deshalb ist eine Erhöhung der Gebühr auf 500 Franken angezeigt.

