Die Bündner Rgierung lehnt ab

Regierung lehnt Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ab
Die Bündner Regierung spricht sich gegen das Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke aus. Ziel dieses Gesetzes ist die Verankerung der Steuerpraxis zu land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, wie sie bis zum Jahr 2011 galt. Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke wurden damals bei der Einkommenssteuer privilegiert behandelt. Im Jahr 2011 begrenzte das Bundesgericht den Umfang dieser Privilegierung. Das neue Gesetz beabsichtigt eine Rückkehr zur Steuerpraxis vor 2011.
Die Bündner Regierung lehnt diese Ungleichbehandlung von Grundstücken von Landwirten gegenüber Grundstücken des Geschäftsvermögens von anderen Selbständigerwerbenden ab. Eine solche Ungleichbehandlung lässt sich sachlich nicht rechtfertigen und verletzt das Gleichbehandlungsgebot.

