Sanierungsanordnung für diverse Bündner Kraftwerke

Sanierungsanordnung für diverse Bündner Kraftwerke
Symbolbild: Fisch24.ch
in Bezug auf die Fischgängigkeit eine Sanierungspflicht.

Die Bündner Regierung ordnet für diverse Elektrizitätswerke in Bezug auf die Fischgängigkeit eine Sanierungspflicht an. Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, bei bestehenden Wasserkraftwerken Massnahmen zu planen und die Kraftwerksbetreiber zu verpflichten, diese umzusetzen. Im Kanton Graubünden stehen 153 kraftwerksbedingte Hindernisse in einem Fischgewässer, 67 davon wurden als sanierungsbedürftig eingestuft. Die Sanierungsanordnungen betreffen drei Anlagen des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich sowie zwei Anlagen des Elektrizitätswerks Davos.

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