
Wichtige Anliegen der Bündner Regierung zur Masseneinwanderungsinitiative sind nicht übernommen worden


Die Regierung hat der KdK für die gemeinsame Vernehmlassung an den Bund Anpassungen im Entwurf zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative vorgeschlagen. Sie forderte zugunsten der hiesigen Bau- und Tourismuswirtschaft, dass Arbeitskräfte aus der EU/EFTA mit Kurzaufenthaltsbewilligungen bis zu zehn Monaten von einer Kontingentierung ausgenommen werden.
Am 9. Februar 2014 hat das Schweizer Volk die Masseneinwanderungsinitiative angenommen. Demnach soll die Schweiz die Einwanderung selbst steuern und insbesondere Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer festlegen. Der Bund schlägt vor, dass die Kontingente für ausländische Erwerbstätige aus der EU/EFTA bereits ab einer Aufenthaltsdauer von über vier Monaten gelten sollen. Die Bündner Regierung hingegen fordert, dass die Kontingente erst ab einer Aufenthaltsdauer von über zehn Monaten gelten. Somit würden Erwerbstätige aus der EU/EFTA, welche nicht länger als maximal zehn Monate in der Schweiz arbeiten, nicht zu den Kontingenten zählen. Bei einer strengeren Kontingentierung bereits ab einer Aufenthaltsdauer von vier Monaten würde man riskieren, nicht mehr genügend Arbeitskräfte rekrutieren zu können. Zudem müssten die ausländischen Arbeitsnehmenden innerhalb einer Bausaison ersetzt und neu angelernt werden.
Der Kanton Graubünden ist vor allem im Tourismus- und Bausektor aber auch in der Landwirtschaft auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Einheimische Arbeitskräfte sind in diesen Bereichen gar nicht oder nicht in genügendem Mass verfügbar.
Für die Forderung nach längeren kontingentsfreien Aufenthalten sprechen zudem die Saisonalität der Bau- und Tourismuswirtschaft und der Umstand, dass sich diese Personen als Saisonarbeitskräfte nicht in der Schweiz niederlassen. Der Vorschlag der Regierung bringt die besondere Betroffenheit Graubündens als Berg- und Tourismuskanton zum Ausdruck.
Standeskanzlei Graubünden
