Unterstüzung für die neue Finanzordnung

Regierung unterstützt die neue Finanzordnung 2021 des Bundes
Die Bündner Regierung nimmt Stellung zum Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021. Mit der Reform der Finanzordnung sollen die Bundesfinanzen auch über das Jahr 2020 hinaus auf eine tragfähige Basis gestellt werden. Konkret soll die zeitliche Befristung bei der Mehrwertsteuer (MWST) und der direkten Bundessteuer (DBSt) aufgehoben werden. Dies würde es dem Bund erlauben, diese beiden Steuern permanent erheben zu können.
Die Bündner Regierung unterstützt die beabsichtigte Weiterführung der geltenden Finanzordnung ohne Befristung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer. Mit dem Verzicht auf die bis Ende 2020 gesetzte Befristung werden die beiden Haupteinnahmequellen des Bundes langfristig gesichert. Diese beiden Steuern sind unbestritten und unverzichtbar. Eine erneute Befristung ist abzulehnen. Die Kantone sind mit einem Anteil von 17 Prozent an der DBSt beteiligt. Diese Steuer ist somit auch für die Kantone von unmittelbarer Bedeutung.
Die Regierung begrüsst zudem die vorgelegte schlanke Vorlage zur neuen Finanzordnung. Auf neue Elemente wird verzichtet. Es würde keinen Sinn machen, neue steuerpolitische Reformprojekte anzustossen. Das laufende Projekt der Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist bereits eine Grossbaustelle, die ein möglichst stabiles Umfeld benötigt.
Die Regierung teilt im Weiteren die Haltung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK).

