Totalrevision der Ortsplanung von Samnaun genehmigt

Die Bündner Regierung genehmigt die Totalrevision der Gemeinde Samnaun
Die Regierung genehmigt die Totalrevision der Ortsplanung der Gemeinde Samnaun, bestehend aus dem Baugesetz, den Zonenplänen und Generellen Gestaltungsplänen sowie den Generellen Erschliessungsplänen, mit diversen Vorbehalten. Der wichtigste Vorbehalt betrifft die Gefahrenzonenplanung. Diesbezüglich wurden anstelle der von der Gemeinde beschlossenen Gefahrenzonen ersatzweise restriktivere, kantonale Gefahrenzonenpläne in Kraft gesetzt. Die davon betroffenen Bauzonen wurden mit einem Bauverbot belegt, bis sie aufgrund von baulichen Schutzmassnahmen wie Lawinenverbauungen, Ablenkdämme etc. aus der Gefahrenzone hoher Gefahr entlassen werden können. Die von der Gemeinde in den vergangenen Jahren installierten Anlagen zur künstlichen Lawinenauslösung haben laut Regierung keinen Einfluss auf die Gefahrenzonenabgrenzung.

