Teilrevision des Gesetzes in Kraft gesetzt

Teilrevision des Gesetzes in Kraft gesetzt
Mit der Teilrevision werden die privaten Mittelschulen finanziell gestärkt.
Mit der Teilrevision werden die privaten Mittelschulen finanziell gestärkt.

Teilrevision des Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden in Kraft gesetzt

Die Teilrevision des Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden vom 22. Oktober 2014 wird auf den 1. August 2015 in Kraft gesetzt. Mit der Teilrevision werden die privaten Mittelschulen finanziell gestärkt. Hauptsächlich wird die Finanzierung der privaten Mittelschulen auf Grundlage der Kosten eines Schülers beziehungsweise einer Schülerin der Bündner Kantonsschule neu geregelt. Es werden verschiedene Pauschalen wie beispielsweise eine Talentpauschale eingeführt. Als Folge dieser Teilrevision erlässt die Regierung verschiedene Verordnungen.

Donati

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