Inkraftsetzung des Sportförderungsgesetzes

Das Sportförderungsgesetzes tritt in Kraft.
Das Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz) wird auf den 1. August 2015 in Kraft gesetzt. Zudem wird die Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung erlassen. Die Sportförderungsverordnung regelt unter anderem die Vergabe finanzieller Beiträge an Angebote des freiwilligen Schulsportes. Ebenfalls wird gesetzlich verankert, in welcher Form und an welche Personengruppen der Bündner Sportpreis vergeben wird.
In einem weiteren Schritt wird ein Sportförderungskonzept erarbeitet. Es bildet die Grundlage für zukünftige sportpolitische Entscheidungen und regelt beispielsweise die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und Privaten. Das Sportförderungskonzept wird departementsübergreifend und unter Einbezug der Bündner Sportorganisationen erstellt.

