Teilrevision der Ortsplanung von Grüsch

Teilrevision der Ortsplanung von Grüsch
Wohnezone Sagaplatz. (Quelle: Standeskanzlei Graubünden)
Wohnezone Sagaplatz. (Quelle: Standeskanzlei Graubünden)

Regierung genehmigt Teilrevision der Ortsplanung von Grüsch
Die am 25. Juni 2015 von der Gemeinde Grüsch beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird von der Regierung genehmigt. Gegenstand der Teilrevision bildet einerseits eine Anpassung des Baugesetzes der früheren Gemeinde Grüsch. Mit dieser Anpassung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um in der Wohnzone „Sagaplatz“ eine Erhöhung der Ausnützungsziffer (AZ) auf maximal 1.0 zu ermöglichen. Die AZ ist das Verhältnis zwischen der Grundstücksfläche und der Bruttogeschossfläche der Gebäude.

 

Grüsch-Fanas. (Quelle: Standeskanzlei Graubünden)
Grüsch-Fanas. (Quelle: Standeskanzlei Graubünden)

Andererseits beschloss die Gemeinde Grüsch je eine Zonenplanänderung in den Dörfern Fanas und Valzeina. In Fanas wird das ehemalige Schulhaus- und Feuerwehrareal von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Dorfkernzone umgezont. Auch in Valzeina wird das ehemalige Schulhausareal umgezont, von der Zone für öffentliche Bauten in die Dorferweiterungszone. Da die Gemeinde Grüsch keinen Eigenbedarf an den erwähnten Grundstücken und Gebäuden hat, sollen diese zum Verkauf ausgeschrieben werden. Damit dies erfolgen kann, sind die vorgenommenen Umzonungen notwendig geworden.

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