Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Flims genehmigt

Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Flims genehmigt

Die Bündner Regierung genehmigt die von der Gemeinde Flims am 5. Februar 2025 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Ausschlaggebend für die neue Planung war insbesondere die Berücksichtigung übergeordneter raumplanungsrechtlicher Vorgaben. Die erste Etappe des revidierten Raumplanungsrechts (RPG1) zielt hauptsächlich darauf ab, die Ausweitung der Bauzonen ins Kulturland einzudämmen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken.

Die Gemeinde Flims hat die Bauzonen in Bezug auf Größe, Dimensionierung und Ausnützung überprüft und angepaßt. Insgesamt hat die Gemeinde ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszone (WMZ) um circa 154 245 Quadratmeter reduziert.

Des Weiteren wurden verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen wie die moderate Erhöhung der zulässigen Nutzungsmasse, die Sicherstellung von Mindestdichten und gezielte Massnahmen für die Folgeplanungen festgelegt.

Für die bestehenden Bauzonen wurde eine Bauverpflichtung mit Fristen zwischen fünf und acht Jahren festgelegt. Dabei wurde weitgehend auf Baulandmobilisierungsmaßnahmen für bestehende Garten- und Umgebungsflächen verzichtet.

Im Weiteren wird der Nutzungsplan an die Bedürfnisse und die angestrebte räumliche Entwicklung gemäß der «Räumlichen Strategie Zukunft Flims» ange-passt. Schliesslich wurde die gesamte Planungsvorlage auf die neusten Grundlagen der amtlichen Vermessung sowie auf die Anforderungen der Digitalisierung abgestimmt.

(pd)

Admin

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