Sanierungsanordnung für zwei Bündner Kraftwerke

Sanierungsanordnung für zwei Bündner Kraftwerke
Symbolbild: Fisch24.ch
Das neue Gewässerschutzgesetz des Bundes verlangt die Fischgängigkeit in den Schweizer Flüssen wiederherzustellen. (Bild: Fisch24.ch)

Die Regierung ordnet für zwei Kraftwerke der Repower AG in Bezug auf die Fischgängigkeit eine Sanierungspflicht an. Betroffen sind das Regulierwehr Miralago sowie die Wasserfassung Puntalta.

Im Kanton Graubünden wurden 65 kraftwerksbedingte Hindernisse als sanierungsbedürftig eingestuft. Insgesamt hat die Regierung bis jetzt 36 Sanierungsanordnungen erlassen. Das neue Gewässerschutzgesetz des Bundes verlangt die Fischgängigkeit in den Schweizer Flüssen wiederherzustellen.

Hindernisse, welche die Fischwanderung wesentlich beeinträchtigen, müssen saniert werden. Demzufolge sind die Kantone gesetzlich verpflichtet, bei bestehenden Wasserkraftwerken Massnahmen zu planen, welche die Kraftwerksbetreiber umsetzen müssen.

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