Janom-Steiner: Steuerverjährung von 10 Jahren zu kurz – Rückwirkende Änderung vorgesehen
Wenn Steuerbeamte langsam sind, muß nicht etwa schneller gearbeitet werden, sondern es müssen die Verjährungsfristen verlängert werden. Und zwar um 50 %. So der Tenor einer aktuellen Botschaft an den Großen Rat, welcher vom

Die heute gültige absolute Frist von zehn Jahren für die Veranlagungsverjährung im kantonalen Steuerrecht ist zu kurz bemessen, so Barbara Janom Steiner (als Auskunftsperson angegeben), Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden in einer Mitteilung der Standeskanzlei. Die Botschaft der Regierung an den Großen Rat ist von Hansjörg Trachsel unterschrieben, der wegen planwirtschaftlicher Allüren in den vergangenen Jahren wiederholt von sich reden machte.
Die Regierung unterbreitet dem Großen Rat die Botschaft zu einer entsprechenden Teilrevision des Steuergesetzes. Die Verjährung im Steuerrecht sorgt für Rechtssicherheit: Nach Ablauf einer bestimmten Frist sollen Steuerpflichtige nicht mehr damit rechnen müssen, dass der Staat mit Steuerforderungen an sie herantritt.
Denn nach einer gewissen Zeit wird der Nachweis von Steuergrundlagen schwierig. Alle Kantone haben eine absolute Veranlagungsverjährung von 15 Jahren – mit Ausnahme des Kantons Graubünden. Bei der Teilrevision des Steuergesetzes im Jahr 1996 wurde eine Frist von zehn Jahren festgelegt.
Wie die Praxis nun zeigt, ist die Frist von zehn Jahren zu kurz bemessen. In Fällen, in denen die Feststellung des steuerbaren Einkommens und Vermögens sehr umfangreiche Abklärungen erfordert, kann die Veranlagungsverjährung eintreten, bevor der massgebende Sachverhalt geklärt werden konnte.
Dies kann bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, bei strafrechtlichen Verfahren oder bei steuerrechtlichen Untersuchungen von schweren Steuerwiderhandlungen eintreten.
In ihrer Botschaft an den Großen Rat beantragt die Regierung die Frist für die absolute Veranlagungsverjährung auf 15 Jahre zu verlängern. Die Neuregelung soll sofort und für alle offenen Steuerfälle Anwendung finden. Der Große Rat wird das Geschäft in der Junisession 2013 behandeln.

