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Es geht um Millionen: Umweltschutzgesetz-Teilrevision fordert von Schießanlagen Kugelfangsysteme

Es geht um Millionen: Umweltschutzgesetz-Teilrevision fordert von Schießanlagen Kugelfangsysteme

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Die in der Oktobersession 2019 beschlossene Teilrevision des Kantonalen Umweltschutzgesetzes betreffend Schießanlagen tritt am 1. April 2020 in Kraft.

Das Kantonale Umweltschutzgesetz sieht neu vor, dass Schießanlagen bis zum 31. Dezember 2020 mit emissionsfreien, künstlichen Kugelfangsystemen ausgerüstet werden müssen. Ansonsten entgehen dem Kanton und den Gemeinden bei den Altlastensanierungen der Schießanlagen Bundesbeiträge in Millionenhöhe.

Betroffen sind noch rund 60 Schießanlagen aus den Bereichen Militär, Jagd und Sport. Viele Gemeinden und Vereine haben bereits zugesichert, ihre Schießanlagen bis Ende 2020 auf künstliche Kugelfangsysteme umzustellen.

Detailregelungen in der Kantonalen Umweltschutzverordnung

Die Details werden in der Kantonalen Umweltschutzverordnung geregelt. Die künstlichen Kugelfangsysteme müssen dem Stand der Technik entsprechen. Dieser richtet sich für 300m-, 50m- und 25m-Schiessstände sowie Jagdschießanlagen mit ortsfesten Zielen nach den Weisungen der Schweizer Armee. Auch Keiler- und Kipphasenanlagen müssen mit speziellen Kugelfangsystemen ausgerüstet werden.

Räume zwischen den einzelnen Kugelfangkästen sind durch Stahlplatten mit einer Polyethylen-Verkleidung zu schließen. Die früher üblichen Holzstapel genügen nicht mehr. Die Verordnung sieht dafür mehrjährige Übergangsfristen vor.

Auf Wurftaubenanlagen, bei denen künstliche Kugelfänge nicht möglich sind, dürfen nur noch bleifreie Munition und schadstofffreie Wurftauben verwendet werden.

Sperrung der Schießanlagen ohne künstliche Kugelfänge ab 2021

Schießanlagen, welche die Anforderungen bis zum 31. Dezember 2020 nicht erfüllen, sind von Gesetzes wegen gesperrt. Die Gemeinden sind verpflichtet, allfällige gesperrte Anlagen dem Amt für Natur und Umwelt (ANU) zu melden.

Das Obligatorische Schießen und das jagdliche Schießen können ab dem 1. Januar 2021 nur noch auf Schießanlagen mit künstlichen Kugelfängen durchgeführt werden.

Die betroffenen Ämter arbeiten eng zusammen. Den Gemeinden und Jägersektionen wird empfohlen, möglichst bald einen Ersatzstandort zu suchen, falls sie ihre Schießanlage nicht bis Ende dieses Jahres mit künstlichen Kugelfängen ausrüsten können.

Inkrafttreten

Die Regierung setzt die in der Oktobersession 2019 vom Großen Rat beschlossene Teilrevision des Kantonalen Umweltschutzgesetzes auf den 1. April 2020 in Kraft und genehmigt die Teilrevision der Kantonalen Umweltschutzverordnung. Diese tritt nach der Genehmigung durch den Bund in Kraft.

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