Baukartell-Firmen: Gute Vergleiche für alle Beteiligten oder ist es eine neue Mauschelei?
Ohne Adam Quadroni, der selbst keine weiße Weste hatte aber alles ans Tageslicht brachte, würde heute das Bündner Baukartell wohl kaum ein Thema sein.
Auch heute noch sieht man bei der Rhätischen Bahn, welche als Staatsunternehmen dem Bündner Volk gehört an zahlreichen RhB-Baustellen die Baufirma Lazzarini, welche eine seltsame 3fach-Verstrickung hatte (RZ berichtete).
Diese und weitere Baukartell-Firmen kommen nun offenbar für wenig Geld davon, bedenkt man die Deliktssummen um die es geht.
Während es manche Baufirmen, die beim Baukartell nicht mitmachten wie die Baufirma Pitsch, nun heute gar nicht mehr gibt, sind diese Firmen nun wieder im Rennen und dürfen von Steuergeldern bezahlte Aufträge erneut erhalten.
Der Kanton Graubünden schließt in Zusammenarbeit mit der Region Unterengadin / Münstertal (EBVM) mit weiteren in die WEKO-Untersuchungen involvierten Bauunternehmen Vergleichsvereinbarungen ab.
Mit einer Zahlung von insgesamt zwischen eineinhalb und zwei Millionen Franken bereinigen verschiedene Engadiner Bauunternehmen die vergabe- und zivilrechtliche Situation gegenüber dem Kanton und den Engadiner Gemeinden. Der Kanton hebt deshalb eine Vergabesperre auf.
2 Baufirmen wollten sich auf keinen „Deal“ mit dem Kanton einlassen. Hier dürfte es noch – spannende – Verfahren geben.
Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (WEKO) hat im vergangenen Jahr insgesamt zehn Untersuchungen betreffend den Baubereich im Kanton Graubünden abgeschlossen. Dabei hat sie verschiedene Kartellrechtsverstöße im Zeitraum 2004 bis 2012 durch die involvierten Bauunternehmen festgestellt und sanktioniert.
Im Zuge der rechtlichen Aufarbeitung dieser Untersuchungen konnte der Kanton im Sommer 2019 mit neun Straßenbauunternehmen Vergleiche mit einer Ausgleichssumme von rund sechs Millionen Franken für den Kanton und die Gemeinden aushandeln. In den Vergleichen haben sich die Unternehmen nebst der Zahlung einer Vergleichssumme auch zur Einführung eines sogenannten Kartellrechts-Wohlverhaltens-Programms verpflichtet.
Mit einem Wohlverhaltens-Programm nimmt ein Unternehmen seine Verantwortung zu einem rechtskonformen Verhalten für sich und seine Mitarbeitenden wahr.
Betroffene Gemeinden erhalten nur 1,5 Mio Franken (geteilt durch 82 Gemeinden)
Alle 82 betroffenen Gemeinden haben sich mit den im Sommer 2019 vom Kanton erfolgreich abgeschlossenen Vergleichsvereinbarungen mit den neun Straßenbauunternehmen einverstanden erklärt. Für die Gemeinden resultiert daraus eine Ausgleichssumme von total lediglich 1,5 Millionen Franken.
Baukartell-Firmen erhalten wieder Steuergelder-Aufträge
Mit der Unterzeichnung der Anschlußerklärung verzichten die Gemeinden wie der Kanton auf die Ergreifung vergabe- und zivilrechtlicher Schritte gegenüber den neun Unternehmen.
Vergleichsgespräche mit berüchtigten Engadiner Baumeistern
Die Regierung hat nach dem Abschluß der Vergleiche mit den neun Straßenbauunternehmen angekündigt, Vergleichsgespräche auch den weiteren in WEKO-Verfahren involvierten Unternehmen, insbesondere den Engadiner Baumeistern, zu offerieren.
Die WEKO hatte gegenüber diesen Unternehmen in verschiedenen Untersuchungen für den Zeitraum 2004 bis 2012 wettbewerbswidrige Verhaltensweisen festgestellt und dabei in der Untersuchung „Engadin I“ eine Sanktion von insgesamt rund sieben Millionen Franken ausgesprochen.
Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht hängig
Gegen diese Sanktionsverfügung der WEKO hat ein Teil der betroffenen Unternehmen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Die Beschwerden sind derzeit noch hängig, weshalb die Sanktionsverfügung gegenüber den beschwerdeführenden Unternehmen nicht rechtskräftig ist.
Die in der Folge aufgenommenen Vergleichsverhandlungen mit den Engadiner Bauunternehmen, bei welchen gemäß heutigem Kenntnisstand vom Vorwurf der Kartellrechtsverletzung auch Kantonsprojekte betroffen sind, konnten vor Kurzem erfolgreich abgeschlossen werden.
Es liegen einvernehmliche Vergleichslösungen neu auch mit folgenden Unternehmen vor (in alphabetischer Reihenfolge): Bezzola Denoth, Foffa Conrad, Lazzarini, Scandella Bau, Zeblas Bau.
Nebst der Bezahlung einer Vergleichssumme von insgesamt zwischen eineinhalb und zwei Millionen Franken an Kanton und Gemeinden haben sich diese Unternehmen wie die Straßenbauunternehmen zur Einführung eines Wohlverhaltens-Programms verpflichtet.
Der Kanton wird im Gegenzug auf vergabe- und zivilrechtliche Schritte gegen diese Unternehmen verzichten. Zudem hat er eine im Jahr 2018 als Folge der WEKO-Untersuchungen ausgesprochene Vergabesperre gegen eines der betroffenen Unternehmen aufgehoben.
Einbezug der Regiun Engiadina Bassa/Val Müstair
An den Verhandlungsgesprächen mit den Engadiner Baumeistern nahmen zur Interessenswahrung der Region auch Vertreter der Regiun Engiadina Bassa/Val Müstair (EBVM) teil. Der Region beziehungsweise den einzelnen Gemeinden bietet sich nun die Möglichkeit, sich den Vergleichen anzuschließen.
Die Präsidentenkonferenz der Regiun EBVM hat anläßlich einer Sondersitzung vom 4. März 2020 von den Vergleichsergebnissen Kenntnis genommen und empfiehlt den jeweiligen Gemeinden, sich mittels Unterzeichnung einer Annahmeerklärung den Vergleichen anzuschließen.
Nebst der Einführung eines Wohlverhaltens-Programms durch die Unternehmen wird mit einer allfälligen Anschlußerklärung – wie beim Kanton – die Vergleichszahlung der Engadiner Bauunternehmen an die Engadiner Gemeinden und, im Gegenzug, der Verzicht dieser Gemeinden auf die Ergreifung vergabe- und zivilrechtlicher Schritte ausgelöst.
Ausßrdem konnte die Regiun EBVM mit der ebenfalls in die WEKO-Verfahren involvierten Koch AG Ramosch eine vergleichsweise Einigung finden. Die Präsidentenkonferenz der Regiun EBVM hat von diesem Verhandlungsergebnis ebenfalls zustimmend Kenntnis genommen.
Für die Engadiner Gemeinden resultiert aus den Vergleichen gesamthaft eine Vergleichssumme von rund einer halben Million Franken.
Vergleichsverfahren mit Signalwirkung oder erneute Mauschelei?
Mit den Vergleichen können jahrelange und aufwändige Verfahren verhindert werden, so der Kanton. Durch Zahlungen von insgesamt rund acht Millionen Franken haben die neun Straßenbauunternehmen und die Engadiner Baumeister einen substanziellen vermögenswerten Ausgleich geleistet.
Zusammen mit der zwischenzeitlich bereits erfolgten Einführung von Wohlverhaltens-Programmen und Wohlverhaltenserklärungen gegenüber dem Kanton und den Gemeinden werden damit wichtige Voraussetzungen für einen funktionierenden, fairen Wettbewerb bei Beschaffungen von Bauleistungen und die Grundlage für neues Vertrauen in der Zukunft geschaffen, ist der Kanton überzeugt.
Der Kanton der jahrelang bzw. jahrzehntelang bei Bauabsprachen nicht nur Duldung gezeigt hatte, sondern in diese tief verstrickt war, schreibt weiter:
Der Kanton hat mit seinem Vorgehen deutlich gemacht, daß er keine Kartellabsprachen akzeptiert.
2 Baukartell-Firmen wollten keine Vergleiche und machten nicht mit
Mit zwei Straßenbauunternehmen, welche gemäß WEKO ebenfalls dem Straßenbaukartell angehört und sich den Vergleichen mit den übrigen neun Straßenbauunternehmen nicht angeschlossen hatten, konnte trotz wiederholten Verhandlungsversuchen bis heute keine vergleichsweise Einigung erzielt werden.
Die vergabe- und zivilrechtliche Situation bleibt mit diesen Unternehmen somit unbereinigt. Der Kanton hat deshalb gegenüber diesen zwei Straßenbauunternehmen rechtliche Verfahrensschritte ergriffen.
Zudem stellt er auch in diesen beiden Fällen wiederum ein Gesuch um Akteneinsicht bei der WEKO. Der Kanton ist bereit, Vergleichsgespräche auch während dieser Verfahren zu führen.

