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Davos: Öffentliche Auflage des Lärmsanierungsprojekts – Bürger können mitwirken

Davos: Öffentliche Auflage des Lärmsanierungsprojekts – Bürger können mitwirken

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In Davos überschreitet der Strassenlärm an diversen Orten die zulässigen Grenzwerte.

Das Tiefbauamt hat deshalb in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Davos ein Lärmsanierungsprojekt zur Reduktion der Lärmbelastung erarbeitet.

Im Rahmen des Auflageverfahrens können sich interessierte Personen bis am 11. Dezember 2024 zum Vorhaben äussern.

Vor bald 30 Jahren wurden auf Bundesebene das Umweltschutzgesetz und darauf aufbauend die Lärmschutzverordnung in kraft gesetzt.

Darin werden Grenzwerte für den zulässigen Strassenlärm festgelegt. Ebenfalls verankert ist eine Sanierungspflicht für den Fall, dass die Grenzwerte dauerhaft überschritten werden. In Davos liegen 155 Objekte mit Überschreitungen entlang von Kantonsstrassen und 46 weitere Objekte mit Überschreitungen entlang von Gemeindestrassen vor.

Mit der zu erwartenden Verkehrszunahme wird es voraussichtlich zu weiteren Überschreitungen kommen. Es besteht ein Sanierungsbedarf, weshalb das kantonale Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Davos ein Lärmsanierungsprojekt erarbeitet hat.

Dieses erstreckt sich über das gesamte Gemeindegebiet.

Unterschiedliche Maßnahmen geprüft

Im Wesentlichen gibt es vier Maßnahmen, mit denen Straßenlärm wirksam reduziert werden kann: Der Verkehr kann umgelenkt werden, die Straßenbeläge können durch lärmreduzierende Beläge ersetzt werden, es können Lärmschutzwände gebaut werden oder die maximale Geschwindigkeit wird beschränkt.

Umfahrungsstraße?

Den Verkehr beispielsweise mit einer Umfahrungsstraße umzulenken, wäre in Davos wenig zielführend. Denn Davos weist nur einen geringen Anteil Transitverkehr auf.

Der größte Teil des Verkehrs beginnt oder endet in Davos (Quell-/Zielverkehr und Binnenverkehr). Ebenfalls ist der Einsatz von Lärmschutzwänden innerorts nur schwer umsetzbar und führt zu kaum lösbaren Situationen – beispielsweise wenn ein Gebäude direkt über die Kantonsstraße erschlossen wird.

Auch lärmarme Straßenbeläge wurden in der Berechnung der Grenzwerte berücksichtigt. Die lärmmindernde Eigenschaft entsteht durch die offenen Poren des Belags. Bei Straßen mit rasch rollendem Verkehr erfolgt eine Selbstreinigung.

Bei Geschwindigkeiten von weniger als rund 80 km/h – und somit innerorts – wirkt dieser Selbstreinigungseffekt nicht. Die Poren verstopfen, und die lärmmindernde Wirkung geht verloren. Zudem halten sie starker mechanischer Beanspruchung, beispielsweise durch Schneeketten, nicht auf Dauer stand.

Es gibt jedoch in Davos ältere Beläge, welche durch den Standarddeckbelag ersetzt werden können. Bei diesem handelt es sich nicht um einen lärmarmen Belag im herkömmlichen Sinn, aber dieser Belag verursacht dennoch weniger Lärm als die älteren Beläge.

Um den Lärm in Davos effektiv und flächendeckend zu reduzieren, verbleiben Geschwindigkeitsreduktionen als wirksamste Massnahme. Diese Maßnahme ist zudem deutlich kostengünstiger als der Bau von Lärmschutzwänden oder der vorzeitige Ersatz des Strassenbelages. Das Lärmsanierungsprojekt sieht für das Ortszentrum Davos eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 vor.

In weiteren Ortsteilen der Gemeinde sind abgestufte Geschwindigkeitsbegrenzungen (auf 60 km/h, 50 km/h oder 30 km/h) geplant.

Damit wird die Lärmbelastung gezielt dort reduziert, wo die Grenzwerte überschritten werden. Mit den umgesetzten Massnahmen kann der Lärmpegel um 1,5 bis 2 Dezibel reduziert werden. Für die verbleibenden Überschreitungen wird eine Erleichterung der Lärmsanierung beantragt.

Öffentliche Mitwirkung

Das Lärmsanierungsprojekt wird öffentlich aufgelegt. Ab Montag, 11. November 2024 können alle Interessierten die Unterlagen während der Büroöffnungszeiten im Rathaus Davos einsehen und bis Mittwoch, 11. Dezember 2024 Einsprache erheben.

(pd)

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