Bundesgesetz über die Raumplanung soll angepasst werden

Bundesgesetz über die Raumplanung soll angepasst werden
Die Regierung setzt damit einen Auftrag aus dem Grossen Rat um.
Die Regierung setzt damit einen Auftrag aus dem Grossen Rat um.

Der Kanton Graubünden reicht beim Bund eine Standesinitiative betreffend Anpassung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) ein. Die Regierung setzt damit einen Auftrag aus dem Grossen Rat um, welcher in der Dezembersession 2015 eingereicht und in der Aprilsession 2016 überwiesen wurde.

Die Standesinitiative verlangt, dass im RPG der Bestandesschutz der ausserhalb der Bauzone gelegenen Bauten erweitert wird. Landwirtschaftlich nicht mehr genutzte, altrechtliche Bauten (sogenannte Maiensässbauten) sollen massvoll zum Wohnen umgenutzt werden können, solange ihre Identität gewahrt bleibt. Im Kanton Graubünden prägen die Maiensässbauten das Landschaftsbild stark. Wenn ehemals landwirtschaftlich genutzte Bauten ihrem ursprünglichen Zweck nicht mehr dienen und nicht umgenutzt werden können, werden sie verfallen.

Ihre Eigentümer haben in der Regel kein Interesse daran, eine Baute zu unterhalten, die für sie keinen Zweck mehr erfüllt. Mit der Möglichkeit der Umnutzung soll neben dem Landschaftsbild der Werterhalt dieser Bauten und Anlagen sichergestellt werden. Mit der Standesinitiative soll zudem erreicht werden, dass auf die grundlegenden Unterschiede der einzelnen Kantone bei der Raumplanung vermehrt Rücksicht genommen wird.

Auftrag Crameri  betreffend Bauten ausserhalb der Bauzone.

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