Bündner Regierung will mehr Wölfe abschießen

Bündner Regierung will mehr Wölfe abschießen

Es sollen mehr Wölfe abgeschossen werden dürfen als der Bund vorsieht.

Diesen Wunsch begründet der Große Rat mit den Calanda-Wölfen.

Foto: Jungwölfe des Calandarudels, Jahrgang 2014 (Fotos: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden)
Foto: Jungwölfe des Calandarudels, Jahrgang 2014 (Fotos: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden)

Denn hier handele es sich um ein ganzes Rudel und nicht um einen Einzelwolf.

Die Bündner Regierung fordert in der Beratung zum neuen Konzept Wolf eine pragmatische Wolfsverwaltung im Sinne der Motion Engler, so heißt es in der Mitteilung:

Für die Bündner Regierung ist der vom Bund ausgearbeitete Entwurf für ein neues Konzept Wolf nicht praxistauglich.

Die Voraussetzungen für erleichterte Einzelabschüsse von Wölfen und für eine Regulation von Wolfsbeständen sind zu streng und zu kompliziert formuliert.

Vor allem werden Regulationsmaßnahmen auf Basis von erhöhten Schäden in der Landwirtschaft der aktuellen Entwicklung mit Wolfsrudeln nicht mehr gerecht.

Der Konzeptentwurf Wolf taugt für die Verwaltung von Einzelwölfen. Wo sich – wie am Churer Hausberg Calanda – hingegen Wolfsrudel mit einer hohen Reproduktionsrate gebildet haben, ist dringend ein neuer, pragmatischer Umgang anzustreben.

Wie die Regierung in ihrer Stellungnahme an das Bundesamt für Umwelt (BAFU) schreibt, ist die Wolfsverwaltung im Sinne der von Ständerat Stefan Engler eingereichten Motion „Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung“ anzupassen.

So sollen in erster Linie verhaltensauffällige Wölfe, die wenig Scheu zeigen und sich bis in Siedlungen vorwagen, künftig aus einer Wolfspopulation entfernt werden können. Bei solch wenig scheuen Tieren handelt es sich in der Regel um Jungwölfe.

Eingriffe in diese Altersklasse sind zur Begrenzung des Wachstums der Wolfspopulation sowie zur Förderung der Scheu der Wölfe vor Menschen und Siedlungen eine wirksame Maßnahme.

Damit könnte bei der Bevölkerung auch eine erhöhte Akzeptanz der Wölfe erreicht werden. Die Bündner Regierung fordert mit Nachdruck, daß die Motion Engler und die damit verbundene Teilrevision des eidgenössischen Jagdgesetzes zeitnah umgesetzt werden.

Im Einzelnen hat die Regierung zu verschiedenen Punkten des Konzeptentwurfes Vorbehalte. Unter anderem ist die Voraussetzung für die Regulation eines Wolfsbestandes aufgrund von jagdlichen Einbußen im betroffenen Gebiet noch weiter zu lockern und forstliche Kriterien als zusätzliche Einschränkung – wie kein übermäßiger Wildverbiß im Wald – sind zu streichen.

Grundsätzlich sind nach Ansicht der Regierung für das Wolfsmanagement wenige, einfache und klar definierte Abschußkriterien notwendig. Für die Regulation eines Wolfsbestandes ist eine Reproduktion im betreffenden Rudel nachzuweisen. Der Abschuß hat sodann in Absprache mit dem BAFU zu erfolgen. Weitere einschränkende Bedingungen erübrigen sich.

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Admin

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