Bündner Gewerbeverband für Abschaffung der Mehrwertsteuer-Diskriminierung
Der Kantonalvorstand des Bündner Gewerbeverbandes erklärt, daß er ja sagt zur Volksinitiative „Schluß mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes“. Dass ein Millionär für ein Kaviarbrötchen im Delikatessengeschäft 2,5 Prozent Mehrwertsteuer bezahlt, ein Arbeiter für sein Mittagsmenü im Restaurant aber 8 Prozent, ist für den verband nicht nachvollziehbar.
Der Kantonalvorstand des BGV befaßte sich eingehend mit der von den Wirten initiierten Vorlage. Die Initiative von GastroSuisse verlangt, daß der Steuersatz des Gastgewerbes und der Steuersatz der Takeaways einander angeglichen werden. Seit der Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 1995 werden die Gäste in den Restaurants benachteiligt, da sie 8 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen müssen, während die Takeaways und die Detailhändler aller Größen lediglich 2,5 Prozent zu verrechnen haben.
Die 2,5 Millionen täglichen Restaurantgäste haben in den letzten rund 20 Jahren Jahr für Jahr 350 bis max. 500 Millionen Franken zu viel an Mehrwertsteuer entrichten müssen. Das Gastgewerbe verlangt mit der Volksinitiative nichts anderes als gleich lange Spiesse. Eine Satzdifferenzierung ist nach Auffassung des BGV auch arbeitsmarktpolitisch verfehlt. Die Restauration ist ein sehr arbeitsintensives Gewerbe. Im Durchschnitt wird fast die Hälfte des Umsatzes zur Bezahlung von Löhnen eingesetzt.
Das geltende MWST-Recht fördert hingegen jene Betriebe, welche über stark automatisierte Prozesse verfügen (Convenience-Food) oder nur einen sehr geringen Serviceteil aufweisen (Takeaways). Dies gefährdet längerfristig Arbeitsplätze. Der BGV ist überzeugt, daß bei einem Ja zur Initiative die Gastronomie im Kanton Graubünden entlastet wird und wieder vermehrt Mittel für Investitionen frei setzen kann.

