BGV für Finanzausgleich-Reform in Graubünden
Der Kantonalvorstand des Bündner Gewerbeverbandes (BGV) sagt einstimmig Ja zum Mantelgesetz über die FA-Reform. Dies teilt die Bündner Regierung mit. Die heutige Lösung ist überholt, der Handlungsbedarf ausgewiesen. Das neue Gesetz bringt einen einfacheren, transparenten und steuerbaren Finanz- ausgleich. Der heutige Finanzausgleich (FA) stammt aus dem Jahr 1958. Seine Mängelliste ist unendlich lang geworden.

So ist er kompliziert und administrativ aufwendig. Er fördert hohe Steuerfüsse in den Gemeinden und mildert die hohen Gebirgs-, Schul- und Zentrumslasten viel zu wenig. Die Finanzierung vieler Aufgaben stimmt mit der Zuständigkeit nicht mehr überein. Privilegiert werden vor allem Gemeinden um 1000 Einwohner. Das geltende System ist überdies nicht kompatibel mit jenem des Bundes und hemmt Gemeindefusionen.
Nach Auffassung des BGV wird demgegenüber der neue Finanzausgleich einfacher, transparent und steuerbar. Mit dem Wegfall der sogenannten „Steuerfussfessel“ werden die Gemeinden gestärkt. Ihre Autonomie wird erhöht. Vor allem die schwächeren Gemeinden mit hohen Gebirgs-, Volksschul- und Soziallasten erhalten mehr Handlungsspielraum. Die Verwaltung für Kanton und Gemeinden wird schlanker. Graubünden wird kompatibel mit dem Finanzausgleich des Bundes. Die Gemeinde- und Gebietsreform wird erleichtert.
Auseinandergesetzt hat sich der Kantonalvorstand auch mit den gegnerischen Argumenten. Sie betreffen sehr viele Details und kommen – wenig überraschend – von den Profiteuren der heutigen Gesetzgebung. Diese Kluft erinnert stark an den Finanzausgleich auf Bundesebene, wo die rei- chen Kantone wie Zug und Zürich der Auffassung sind, sie müßten zuviel bezahlen. Dabei wird vergessen, daß ein Finanzausgleich immer auch ein Akt der Solidarität ist. In der Bündner FA-Reform ist der Ansatz so gewählt, daß mit der Gesetzesänderung eine Stärkung der Gemeinden einhergeht. Deshalb verdient die Vorlage die Unterstützung der Wirtschaft.

