Rhätoromanisch: 75 Jahre vierte Landessprache – außer bei der Kantonspolizei
1938 erhob das Stimm-Volk eine vierte Sprache zur National-Sprache. Die rhätoromanische Sprache erfuhr eine überwältigende Sympathiekundgebung von 91,6% Ja-Stimmen.
Die Abstimmung ist im Umfeld der geistigen Landesverteidigung vor dem Zweiten Weltkrieg zu sehen. Die Verankerung des Rätoromanischen in der Bundesverfassung bildete aber gleichzeitig die Grundlage für die weiteren Rechtsetzungsschritte von Bund und Kanton zur Erhaltung und Förderung der vierten Landessprache.

Die Bundesverfassung von 1848 führte die drei Hauptsprachen Deutsch, Französisch und Italienisch als gleichwertige Nationalsprachen der Schweiz auf. Erstmalige Anerkennung auf Verfassungsebene erlangte die rhätoromanische Sprache in der Kantonsverfassung von 1880 als eine der drei Landessprachen des Kantons Graubünden. Der entsprechende Schritt auf Bundesebene erfolgte rund 60 Jahre später unter äußerst schwierigen Zeitumständen.
In Italien waren um die Jahrhundertwende irredentistische Forderungen nach Angliederung der italienisch- und rätoromanischsprachigen Teile der Schweiz an Italien laut geworden. Diese nationalistischen Tendenzen spitzten sich im Laufe der 1930er-Jahre immer mehr zu und veranlaßten die Behörden zu politischen Gegenmaßnahmen.
Angeregt durch die Initiative einzelner Persönlichkeiten und Organisationen der rhätoromanischen Sprachbewegung gelangte die Frage im September 1935 im kantonalen Großen Rat zur Beratung. Daraufhin wurde die Bündner Regierung mit einer entsprechenden Eingabe beim Bundesrat vorstellig. Darin heißt es unter anderem: „Es handelt sich um die älteste Landessprache, um eine Sprache, die in Rhätien seit Jahrhunderten und auch in der gegenwärtigen bündnerischen Staatsverfassung als dritte bündnerische Landessprache anerkannt wird. (…) Und doch ist sie nicht als schweizerische Landessprache anerkannt, doch nicht als nationale Sprache in der Schweizerischen Bundesverfassung verankert.“
Die Vorlage fand den Zuspruch des Bundesrates und der Bundesversammlung und gelangte am 20. Februar 1938 vors Volk. Der vorgeschlagene Sprachenartikel 116 der Bundesverfassung lautete: «1. Das Deutsche, Französische, Italienische und Rhätoromanische sind Nationalsprachen der Schweiz. 2. Als Amtssprachen des Bundes werden das Deutsche, Französische und Italienische erklärt.“
Bei einer Stimmbeteiligung von 54,33% stimmten 574 991 für und 52 827 gegen die Vorlage. Somit nahmen 91,6% der Stimmenden und alle Stände das Rhätoromanische als Nationalsprache an. In Graubünden betrug der Anteil der Ja-Stimmen 92,7%, in anderen Kantonen gab es sogar noch höhere Werte.
Weitere Meilensteine auf Bundes- und Kantonsebene
Zu einer Würdigung der damaligen Ergebnisse gehört auch ein kurzer Ausblick auf die weiteren Meilensteine, welche auf dieser Grundlage in den vergangenen Jahrzehnten erfolgt sind:
Auf Bundesebene erlangte die romanische Sprache im Rahmen der Revision des Sprachenartikels im Jahr 1996 den Status einer Teilamtssprache des Bundes.
Mit der Totalrevision der Bundesverfassung im Jahr 1999 wurde zudem das Territorialitätsprinzip in der nationalen Sprachpolitik verankert.
Mit der „Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen“ (1997) und dem „Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten“ (1998) hat die Schweiz darüber hinaus in jüngster Zeit Instrumente des internationalen Sprachenrechts ratifiziert.
Auf Kantonsebene trat im Jahr 2004 die neue Kantonsverfassung in Kraft, in welcher das kantonale Sprachenrecht auf eine neue verfassungsrechtliche Grundlage gestellt und in grundlegender Weise revidiert wurde.
Dieser Rechtsetzungsprozeß im Bereich der Landes- und Amtssprachen fand seinen vorläufigen Abschluß im kantonalen Sprachengesetz, welches im Jahr 2008 in Kraft trat sowie im „Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften“ aus dem Jahr 2010.
Einzig bei der Kantonspolizei kann man Sprachvielfalt nicht leiden
Neben Höhepunkten, wie sie Ivo Berther vom Amt für Kultur erwähnt, gibt es aber auch Tiefpunkte und zwar fortgesetzte Tiefpunkte:
Wer denkt, daß kantonale Behörden nach dem Sprachengesetz des Kantons Graubünden handeln, sieht sich getäuscht. Einzig die Kantonspolizei (ausgerechnet) verstößt täglich und dies penetrant seit Jahren (!) gegen das Sprachengesetz. Bericht dazu auf Schweizblog.ch

