Gegen nationales Zentrum für Qualität im Gesundheitswesen

Die Bündner Regierung lehnt das Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ab. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf will der Bund die Grundlagen für die Errichtung eines nationalen Zentrums für Qualität im Gesundheitswesen schaffen. Das Zentrum soll dazu beitragen, die Qualität der medizinischen Leistungen sowie die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu erhöhen.
Wie die Regierung in ihrer Stellungnahme an den Bund festhält, ist das als öffentlich-rechtliche Anstalt konzipierte Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht notwendig, damit der Bund seinen Verpflichtungen zur Qualitätssicherung nachkommen kann. Diese Aufgabe hat das Bundesamt für Gesundheit. Mit der Errichtung eines Zentrums für Qualität würden nur unnötige und aufwendige Parallelstrukturen geschaffen.

