Beschwerde gegen Erlass der Planungszone Vial abgewiesen

Die Regierung hat eine Beschwerde der Holzindustrie Pfeifer AG gegen die von der Gemeinde Ems am 7. April 2014 erlassene Planungszone in Bezug auf die Industriezone Vial abgewiesen. Für die Regierung ist ein Planungsbedürfnis der Gemeinde im Zusammenhang mit der Industriezone Vial gegeben. Die ursprüngliche Nutzungsplanung, welche auf ein Großsägewerk für jährlich 600 000 Kubikmeter Holz ausgerichtet war, muß aufgrund der veränderten Verhältnisse überprüft werden.
Die vielfältigen Fragestellungen rund um die Zonengröße, die Flächenwidmungen und den Charakter der zulässigen Betriebe rechtfertigen den Erlass der Planungszone. Angesichts der Entwicklungen seit dem ursprünglichen Planerlass im Jahr 2005 war die Gemeinde Ems zu diesem Schritt nicht nur berechtigt, sondern unter dem Aspekt der haushälterischen Bodennutzung geradezu verpflichtet.
Der Zweck von Planungszonen besteht darin, zu verhindern, daß die Baubehörde Baubewilligungen erteilen müßte, die den vorgesehenen neuen Vorschriften und Planungen widersprechen könnten.
Im vorliegenden Fall soll konkret ausgeschloßen werden, daß auf dem Gelände holzverarbeitende Nebenbetriebe ohne eine Sägerei entstehen. Ein solches Szenario widerspräche sowohl der hinter einer funktionierenden Holzkette sich verbergenden Grundidee eines florierenden Holzmarktes als auch den Vorgaben der kantonalen Richtplanung, wonach es sich beim Gelände der Industriezone Vial um ein strategisches Arbeitsplatzgebiet von kantonaler Bedeutung für hochwertige, wertschöpfungsstarke und exportorientierte Unternehmungen handelt. Unter diesen Umständen ist die Absicht der Gemeinde, die zeitliche Abfolge in Bezug auf den Zeitpunkt der Erstellung einer Sägerei resp. holzverarbeitender Nebenbetriebe klar zu regeln, nachvollziehbar und schützenswert.

