BGV für Finanzausgleich-Reform in Graubünden

BGV für Finanzausgleich-Reform in Graubünden

Der Kantonalvorstand des Bündner Gewerbeverbandes (BGV) sagt  einstimmig Ja zum Mantelgesetz über die FA-Reform. Dies teilt die Bündner Regierung mit. Die heutige Lösung ist überholt, der Handlungsbedarf ausgewiesen. Das neue Gesetz bringt einen einfacheren, transparenten und steuerbaren Finanz-  ausgleich. Der heutige Finanzausgleich (FA) stammt aus dem Jahr 1958. Seine  Mängelliste ist unendlich lang geworden.

Der Kantonalvorstand des Bündner Gewerbeverbandes (BGV) sagt  einstimmig Ja zum Mantelgesetz über die FA-Reform.
Der Kantonalvorstand des Bündner Gewerbeverbandes (BGV) sagt einstimmig Ja zum Mantelgesetz über die FA-Reform.

So ist er kompliziert und administrativ aufwendig. Er fördert hohe Steuerfüsse in den Gemeinden und  mildert die hohen Gebirgs-, Schul- und Zentrumslasten viel zu wenig. Die  Finanzierung vieler Aufgaben stimmt mit der Zuständigkeit nicht mehr  überein. Privilegiert werden vor allem Gemeinden um 1000 Einwohner.  Das geltende System ist überdies nicht kompatibel mit jenem des Bundes  und hemmt Gemeindefusionen.

Nach Auffassung des BGV wird demgegenüber der neue Finanzausgleich  einfacher, transparent und steuerbar. Mit dem Wegfall der sogenannten  „Steuerfussfessel“ werden die Gemeinden gestärkt. Ihre Autonomie wird  erhöht. Vor allem die schwächeren Gemeinden mit hohen Gebirgs-,  Volksschul- und Soziallasten erhalten mehr Handlungsspielraum. Die  Verwaltung für Kanton und Gemeinden wird schlanker. Graubünden wird  kompatibel mit dem Finanzausgleich des Bundes. Die Gemeinde- und  Gebietsreform wird erleichtert.

Auseinandergesetzt hat sich der Kantonalvorstand auch mit den gegnerischen Argumenten. Sie betreffen sehr viele Details und kommen – wenig  überraschend – von den Profiteuren der heutigen Gesetzgebung. Diese  Kluft erinnert stark an den Finanzausgleich auf Bundesebene, wo die rei-  chen Kantone wie Zug und Zürich der Auffassung sind, sie müßten zuviel  bezahlen. Dabei wird vergessen, daß ein Finanzausgleich immer auch  ein Akt der Solidarität ist. In der Bündner FA-Reform ist der Ansatz so gewählt, daß mit der Gesetzesänderung eine Stärkung der Gemeinden einhergeht. Deshalb verdient die Vorlage die Unterstützung der Wirtschaft.

Riccardo

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