Zweite Welle: Konzept erarbeitet und Vorsorgearbeiten praktisch abgeschlossen

Zweite Welle: Konzept erarbeitet und Vorsorgearbeiten praktisch abgeschlossen

Grippen und Corona treten naturgemäß häufig in Wellen auf.
Coronaviren werden bereits seit den 60er-Jahren beschrieben und daher ist die Bezeichnung 1. und 2. Welle im Grunde genommen falsch, denn ähnlich wie Grippeviren wandeln sich auch Coronaviren laufend und bilden neue Wellen.

Unter Leitung des Amtes für Militär und Zivilschutz und dem Gesundheitsamt Graubünden wurde in den letzten Wochen ein Konzept als Grundlage für die Vorbereitung auf eine mögliche zweite Welle der Covid-19-Epidemie im Kanton Graubünden erarbeitet.

Im Konzept wird aufgezeigt, wo Herausforderungen liegen und welche Möglichkeiten bestehen, um die Auswirkungen des Coronavirus auf die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Im Fall einer zweiten Welle werden die Verantwortlichen gesamtkantonal oder regional Maßnahmen ergreifen, welche möglichst wirksam, aber auch verhältnismäßig sind.

Das Konzept wird in den nächsten Tagen mit sämtlichen Departementen und involvierten Dienststellen abschließend besprochen und verabschiedet.

Zentrale Meldestelle für einreisende Personen eingerichtet

Ab sofort müssen sich alle Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko in die Schweiz ein- oder zurückreisen, während zehn Tagen in Quarantäne begeben und sich unverzüglich bei der kantonalen Behörde melden. Um einreisenden Personen das Vorgehen zu erleichtern, hat der Kanton eine zentrale Meldestelle eingerichtet. Bei den Anordnungen zur Quarantäne handelt es sich nicht um eine Empfehlung, sondern seit Montag, 6. Juli 2020, um eine Pflicht. Das Bundesamt für Gesundheit führt eine entsprechende Liste der Risikoländer und -gebiete, die regelmässig angepasst wird.

10.000 Fr. Buße möglich bei Quarantäne-Verstoß

Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert.

Sie müssen sich nach der Einreise unverzüglich bei der kantonalen Meldestelle melden. Wer sich einer Quarantäne entzieht, kann mit einer Buße von bis zu 10 000 Franken bestraft werden.

Regelmäßige Kommunikation zur aktuellen Situation

Bis am 4. August 2020 finden keine ordentlichen Regierungssitzungen mehr statt. Die Erreichbarkeit und Beschlussfähigkeit aller Gremien während der Ferienzeit ist sichergestellt. Jeweils am Dienstag oder nach Lageentwicklung werden die aktuelle Situation und allfällige Maßnahmen mit einer Medienmitteilung kommuniziert.

Admin

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