Wildhüter schießt 3 gechützte Luchse im Rahmen der Wolfsregulation
Im Rahmen eines nächtlichen Einsatzes zur Wolfsregulation wurden durch einen Wildhüter zwei Jungluchse und ein adulter Luchs erlegt.
Der Wildhüter meldete den Vorfall nach der Feststellung des Fehlers unverzüglich den vorgesetzten Stellen. Eine strafrechtliche Untersuchung wurde eingeleitet und erste Massnahmen ergriffen.
Am 16. November 2024 hat ein Wildhüter bei einem Einsatz zur Wolfsregulation fälschlicherweise drei Luchse erlegt.
Zum Zeitpunkt des Vorfalls war der Wildhüter, der seinen Aufsichtskreis außerhalb des Abschußperimeters hat, im Auftrag des Amts für Jagd und Fischerei (AJF) auf einem Einsatz zur Wolfsregulation in der Surselva unterwegs.
Er suchte nach den verbleibenden drei von acht Wolfswelpen des Vorabrudels, welche Anfang September zum Abschuß freigegeben worden waren.
Die Identifizierung der drei entdeckten Tiere erfolgte in der Nacht mittels Wärmebildtechnik.
Der Wildhüter war der festen Überzeugung, auf die drei besagten Jungwölfe zu schießen, welche sich im Gebiet befanden.
Der Wildhüter meldete den Vorfall unmittelbar nach Auffinden der fälschlicherweise erlegten Luchse seinen Vorgesetzten. Bei den erlegten Tieren handelte es sich um zwei diesjährige Jungluchse und einen ausgewachsenen, männlichen Luchs.
Wildhüter vorrübergehend von Jagd ausgeschlossen
Der Wildhüter erstattete Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden. Die Umstände, die zu diesen Fehlabschüssen geführt haben, werden im Rahmen der strafrechtlichen Untersuchung aufgearbeitet.
Über allfällige strafrechtliche Konsequenzen wird die Staatsanwaltschaft entscheiden. «Wir bedauern den Vorfall außerordentlich und werden diesen im Detail aufarbeiten», sagt Adrian Arquint, Leiter des Amts für Jagd für Fischerei. Das Amt sei sich bewußt, daß so etwas nicht vorkommen dürfe.
Das AJF hat den Wildhüter per sofort bis zur vollständigen Klärung des Vorfalls von der Wolfsregulation ausgeschlossen.
Einmalige Aussetzung in Prüfung
Der Eurasische Luchs ist bundesrechtlich geschützt und gilt als Art von sehr hoher nationaler Priorität.
Im Kanton Graubünden konnten im Sommer 2024 mindestens sieben Luchsreproduktionen bestätigt werden, einzelne Ausfälle können die Struktur des Bestands aber beeinträchtigen.
Deshalb prüft der Kanton nun mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), ob der entstandene Schaden an der Population durch eine einmalige Einbringung einer vergleichbaren Anzahl Luchse aus einer fremden Population kompensiert werden soll.
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(pd)

