Vollzug des Bundesgesetzes über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen

Die Regierung erlässt die Kantonale Wappenschutzverordnung (KWSchV). Die Verordnung regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen, welches im Rahmen der „Swissness-Vorlage“ erlassen wurde. Die Kantonale Wappenschutzverordnung wird gleichzeitig mit dem einschlägigen Bundesrecht auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.
Das Kantonswappen wird heute in vielfältiger Form zu kommerziellen und nicht kommerziellen Zwecken verwendet. So etwa auf Souvenirartikeln, auf Verpackungen von speziellen Bündner Lebensmittelprodukten oder auch von privaten kantonalen Verbänden oder Vereinigungen. Die bisherige Praxis hat zu keinerlei Problemen geführt. Die breite Verwendung des Kantonswappens ist für Graubünden auch eine gute Imagewerbung. Aus Sicht des Kantons soll deshalb ein Weg gefunden werden, um die bisherige liberale Praxis auch unter dem neuen, restriktiveren Bundesrecht weiterführen zu können.
Vor diesem Hintergrund hat die Regierung den auf kantonaler Ebene notwendigen minimalen Handlungs- bzw. Regelungsbedarf durch eine externe Fachperson abklären lassen. Auf dieser Grundlage ist die Verordnung zum Vollzug des Bundesgesetzes über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen ausgearbeitet worden. Für die Gemeindewappen wird vorgesehen, dass der Gemeindevorstand auf Antrag über die Weiterbenutzung entscheiden kann.

