Regierung: „Viehhandels-Konkordat ist nicht mehr zeitgemäß“

Die Regierung hat einer Aufhebung des Viehhandelskonkordates zugestimmt. Mit dem Konkordat von 1943 regelten die Kantone den Viehhandel einheitlich. Heute hat sich die Bedeutung des Konkordats stark relativiert. Die darin für den Viehhandel festgehaltene Patentpflicht und die Voraussetzungen der Patenterteilung sind auf Bundesebene geregelt. Zudem werden die bislang im Konkordat geregelten Umsatzgebühren indirekt durch eine Schlachtabgabe gemäß Tierseuchengesetz ersetzt.
Die Erträge aus der Schlachtabgabe werden vom Bund für die Tierseuchenprävention, nämlich für nationale Programme zur Überwachung von Tierseuchen, eingesetzt. Dadurch werden die Kantone im Umfang von rund drei Millionen Franken von der Finanzierung dieser Programme entlastet.

