Verordnungspaket: «Bündner» Entsorgungsweg eignet sich nicht für eine Phosphorrückgewinnung

Verordnungspaket: «Bündner» Entsorgungsweg eignet sich nicht für eine Phosphorrückgewinnung

Die Phosphorrückgewinnung bzw. Phosphor-Rezyklierung hat zum Ziel, Phosphor aus Klärschlamm zu gewinnen, um eine Wiederverwendung zu ermöglichen.

Phosphor wird vor allem bei der Herstellung von Dünger und Futtermittel benötigt. Er ist ein durch Bergbau gewonnener, endlicher Rohstoff.

Die Bündner Regierung nimmt im Rahmen der Vernehmlassung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Stellung zum «Verordnungspaket Umwelt Herbst 2025».

In ihrer Stellungnahme nimmt die Regierung insbesondere Bezug auf die geplante Anpassung der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA).

Seit dem Jahr 2016 wird in der VVEA die Rückgewinnungspflicht von Phosphor aus Abwasser respektive Klärschlamm gefordert.

Bis zum 1. Januar 2026 wurde eine Übergangsfrist eingeräumt, wobei dieser Termin nicht eingehalten werden kann.

In der Schweiz befinden sich Rückgewinnungsanlagen weder im Bau noch im Betrieb. Mit der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Gesetzesanpassung des Umweltschutzgesetzes (USG) hat das Parlament die Rahmenbedingungen für die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm neu festgelegt.

Aus diesem Grund muß die VVEA den neuen gesetzlichen Anforderungen angepaßt werden.

Neu ist insbesondere, daß nicht mehr aus dem gesamten anfallenden Klärschlamm der Phosphor zurückgewonnen werden muß, sondern nur aus einem Anteil, welcher dem Bedarf an Kunstdünger entspricht.

Der übrige Klärschlamm kann weiterhin in einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) oder in einem Zementwerk verbrannt werden.

Seit dem Jahr 2000 wird der gesamte Bündner Klärschlamm (außer der Region Misox mit Entsorgung ins Tessin und bis 2023 in die Trocknungsanlage CADI) entwässert zur Trocknungsanlage der Stadt Chur (TRAC) transportiert.

Der getrocknete Klärschlamm wird anschließend als Ersatzbrennstoff in der Zementproduktion eingesetzt. Der gegenwärtige «Bündner» Entsorgungsweg eignet sich nicht für eine Phosphorrückgewinnung.

Hierzu müßte der Klärschlamm in einer Monoverbrennung verbrannt werden.

Mit den geplanten Anpassungen in der VVEA wird die Solidarität aller Abwasserproduzenten zur Tragung der Kosten der Phosphorrückgewinnung gefordert.

Dies wird von der Regierung befürwortet, da damit der «Bündner Weg» ohne Phosphorrückgewinnung abgesichert wird, eine künftige Umstellung der Entsorgung mit Phosphorrückgewinnung jedoch weiter möglich bleibt.

Die formulierte Solidarität ist jedoch nicht ausreichend und ermöglicht nicht den Bau von Phosphorrückgewinnungsanlagen. Überdies schliesst sich die Regierung mit wenigen Ausnahmen der Stellungnahme der Konferenz der Umweltämter der Schweiz (KVU) vom 6. Februar 2025 an.

 

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