Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Die Bündner Regierung nimmt Stellung zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Die Schweiz hat das Übereinkommen am 11. September 2013 unterzeichnet. Dieses muss durch die Eidgenössischen Räte noch bewilligt werden. Zur Frage der Genehmigung muss zudem vorgängig bei den Kantonen eine Vernehmlassung durchgeführt werden.
Die Regierung des Kantons Graubünden begrüsst die Istanbul-Konvention. Die Konvention bezweckt, einen rechtlichen Rahmen auf europäischer Ebene zu schaffen, um Frauen vor jeglicher Form von Gewalt, inklusive häuslicher Gewalt, zu schützen.
Dies ist von hoher gesellschaftspolitischer Bedeutung und deshalb entsprechend zu unterstützen. Bereits heute erweisen sich die in der Istanbul-Konvention vorgesehenen, verpflichtenden Massnahmen, wie beispielsweise nationale Telefonberatung oder Interventions- und Behandlungsprogramme für gewaltausübende Personen, als sinnvolle Instrumente zum Schutz von Opfern von Gewalt.

