Vernehmlassung: Einsprachemöglichkeit gegen Aufnahme in das kantonale Bauinventar

Die Bündner Regierung gibt den Entwurf zur Teilrevision des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Graubünden (Kantonales Natur- und Heimatschutzgesetz) in die Vernehmlassung.

Mit dieser Gesetzesanpassung soll für betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer eine Einsprachemöglichkeit gegen den Aufnahmeentscheid ihres Objekts in das kantonale Bauinventar geschaffen werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. Dezember 2021. Die Unterlagen dazu sind auf der Webseite des Kantons Graubünden abrufbar.

Admin

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