Mähdrescherunfall von Davos: Verfahren gegen Paul Accola eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Graubünden teilt mit:
Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat das Verfahren gegen Paul Accola wegen fahrlässiger Tötung eingestellt.
Das Verfahren war nach einem tödlichen Unfall in Davos vom 27. Juni 2012 eröffnet worden. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig.
Ende Juni letzten Jahres erfaßte Accola einen Knaben (8) mit einer Mähmaschine. Der Junge starb bei den Landwirtschaftsunfall.
Eine strafrechtliches Verhalten, sprich eine Sorgfaltspflichtverletzung konnte dem ehemaligen Skirennfahrer und heutigen Unternehmer Accola nicht angelastet werden, denn es gab keine Hinweise darauf, daß sich Personen in der Wiese aufhielten.

