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Termine für die Regionalgerichtswahlen 2016

Termine für die Regionalgerichtswahlen 2016

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Die Wahl der Regionalgerichte für die Amtsperiode vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 findet am 5. Juni 2016 statt. Allfällige zweite Wahlgänge sind am 26. Juni 2016 durchzuführen. Wahlkreise sind die Regionen. Zu wählen sind die voll- oder hauptamtlichen Präsidentinnen oder Präsidenten, je nach Region voll- oder hauptamtliche Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten, sowie jeweils acht nebenamtliche Richterinnen oder Richter; in der Region Plessur zudem eine hauptamtliche Richterin oder ein hauptamtlicher Richter. Diese richterlichen Funktionen können in einer sogenannten stillen Wahl besetzt werden, wenn die Zahl der für eine Funktion vorgeschlagenen Personen der Zahl der zu vergebenden Sitze entspricht. In diesen Fällen unterbleibt eine Volkswahl. Die Regierung erlässt entsprechende Weisungen an die Bezirksgerichte, welche im Zusammenwirken mit den Gemeinden für die Durchführung der Wahlen verantwortlich sind.
Auf Anfang 2017 werden aus den bisherigen Bezirksgerichten elf Regionalgerichte geschaffen, dies als weitere Etappe zur Umsetzung der Gebietsreform. Die Regionalgerichte üben anstelle der bisherigen Bezirksgerichte künftig als untere kantonale Gerichte die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit aus.

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