Teilrevision de Gerichts-Organisation

Teilrevision de Gerichts-Organisation

Die Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) wird auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.

Davon ausgenommen sind die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte sowie die Teilrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege. Diese werden rückwirkend auf den 1. Februar 2016 in Kraft gesetzt.

Die Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes steht im Zusammenhang mit der Gebietsreform. Die Zivil- und die Strafgerichtsbarkeit werden künftig von den Regionalgerichten als untere kantonale Gerichte ausgeübt. Anstelle der Bezirke bilden die Regionen die Gerichtssprengel für die Regionalgerichte.

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