Surreal: Maskenpflicht beim Autofahren

Surreal: Maskenpflicht beim Autofahren

Der Bündner Gewerbeverband weist auf eine Maskenpflicht beim Autotragen hin:

Wir machen Sie auf eine Änderung in der Handhabung bei polizeilichen Kontrollen aufmerksam, die in den letzten beiden Tagen bei vielen Gewerbetreibenden für beträchtlichen Unmut gesorgt haben.

Gemäss einschlägiger Bestimmungen ist bei Versammlungen bis zu 5 Personen zwischen den jeweiligen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Diese soziale Distanz gilt auch bei der Anreise zur Arbeit und bei anderen Verschiebungen im Fahrzeug, d.h. für den Personentransport darf pro Sitzreihe nur eine Person Platz nehmen.

Wenn dies nicht möglich ist, kommt der Passus der geeigneten Schutzmaßnahmen zum Tragen. Das Minimum ist das Tragen von Schutzmasken durch alle Fahrzeuginsassen. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird dementsprechend von der Polizei überprüft. Von der Einhaltung dieser Regel, die in diesen Fällen eine generelle Maskenpflicht bedeutet, wird nur abgesehen, wenn die Fahrzeuginsassen im gemeinsamen Haushalt und/oder in einer Beziehung leben.

Die bisherige Umsetzung der relevanten Vorschriften war anders. Wir sind erst aufgrund von heutigen Rückmeldungen von Mitgliedern über diese von der Kantonspolizei nunmehr bestätigte Praxisänderung informiert worden.“

Video mit harscher (aber sehr sachlich begründeter) Kritik an den Corona-Maßnahmen

Admin

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