Stellungnahme der Regierung zur Wareneinfuhr im Reiseverkehr

WDie Regierung des Kantons Graubünden begrüßt im Grundsatz die vorgesehene Teilrevision der gesetzlichen Bestimmungen über die Wareneinfuhr im Reiseverkehr.
Bezüglich der Erhöhung der zollfrei einführbaren Menge gegorenem Alkohol bis 18% Vol. von 2 auf 20 Liter gibt die Regierung jedoch zu bedenken, daß insbesondere in grenznahen Gebieten die Gefahr von unkontrollierten Importen steigt. Restaurantbesitzer könnten beispielsweise in Begleitung dreier Familienmitglieder in einem einzigen Ausflug nach Italien bis 80 Liter Wein importieren.
Ob diese Menge wie vorgesehen tatsächlich nur für den Eigengebrauch verwendet wird, ist nicht kontrollierbar und kann damit auch negative Auswirkungen auf den heimischen Weinmarkt haben. Nach dem Prinzip der „gleich langen Spieße“ ist in jedem Fall sicherzustellen, daß beispielsweise die EU ähnliche Regelungen hat.

