Sozialversicherungsanstalt wird nach Public Corporate Governance geführt
Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden soll eine Organisation nach den Grundsätzen von Public Corporate Governance erhalten. Die Regierung hat eine entsprechende Botschaft zuhanden des Großen Rates verabschiedet.
Unter Public Corporate Governance werden die Grundsätze der Organisation und Steuerung ausgelagerter Verwaltungsträger verstanden, die darauf abzielen, daß diese eine wirksame und effiziente Leistung erbringen. Das Ziel ist ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle bei Beteiligungen des Kantons. Der Große Rat hat 2010 in zustimmendem Sinne vom Bericht zur Umsetzung von Public Corporate Governance im Kanton Graubünden Kenntniß genommen.
Insbesondere bei den selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten hat Public Corporate Governance eine große Bedeutung. Um auch die Organisation der Sozialversicherungsanstalt (SVA) nach diesen Richtlinien zu gestalten, schlägt die Regierung dem Großen Rat eine Gesetzesrevision vor. Im Wesentlichen werden folgende Revisionspunkte beantragt: Die Verwaltungskommission ist nicht mehr die Aufsichtsstelle der SVA, sondern ihr strategisches Führungsorgan. Die Regierung hat die kantonale Aufsicht über die SVA, und sie ist zuständig für die Wahl der Verwaltungskommission und benennt das Präsidium und Vizepräsidium. Mitglieder der Regierung können nicht mehr Einsitz in die Kommission nehmen. Die Verwaltungskommission ihrerseits bestimmt die Direktion und verabschiedet den Jahresbericht und die Jahresrechnung zuhanden von Bund und Kanton.
Der Große Rat wird die Vorlage in der Augustsession 2014 behandeln.

