Schlacht um Fridolin mit unfairen Methoden?
Wie das Portal IP heute berichtet, will sich die Somedia AG die bekannte Glarner Gratis-Zeitung Fridolin unter den Nagel reißen, dies notabene mit zweifelhaften, um nicht zu sagen, rechtswidrigen Methoden.
Gastautor Stefan Bühler äußert sich auf dem Portal zum aktuellen Geschehen um das Gratis-Blatt Fridolin. Bühler selbst ist Medienmann, in Graubünden früher bekannt durch Casanova Druck und das Gratisblatt Bündner Anzeiger sowie aktuell das Churer Magazin.
Und heute auch in einigen Schlagzeilen im Zusammenhang mit dem Streit um Radio Grischa. Bei diesem kämpfen Lebrument und Schawinski um eine Radio-Lizenz in Graubünden.
Wobei Lebrument diese zu verlieren drohte, weil er das Radio Grischa in Radio Südostschweiz umgetauft hatte, um für sich einen größeren Markt zu schaffen, ähnlich wie bei den Zeitungen, für die er den Namen Südostschweiz erfand. Und so Bündner Zeitungen und Glarner Zeitungen unter diesem Namen zusammenfaßte.
Südostschweiz wird wieder ein bißchen bündnerischer
In jüngster Zeit ruderte er etwas zurück mit dem Zusammenfassen und unter Südostschweiz.ch prangt neu wieder der Name Bündner Zeitung in kleinen Lettern darunter.
Möglicherweise ist ein Grund, weil er durch Schawinski lernte, daß nicht-in-Gebrauch-befindliche Marken (Radio Grischa) ihren Markenschutz einbüßen.
Möglicherweise ein Grund, daß auch nach Jahrzehnten Südostschweiz sich halt Glarner immer noch nicht als Bündner fühlen und Bündner sich immer noch nicht als Glarner beziehungsweise beide sich nicht als „Südostschweizer“ fühlen. Und so wieder ein bißchen mehr Regional-Kolorit hermußte.
Möglicherweise ist ein Grund, daß auch neue Medien in Graubünden entstanden oder wie es Lebrument nennt „in sein Marktgebiet“ eindrangen und er als St. Galler merkte, daß er auch deswegen wieder ein bißchen mehr auf bündnerisch werden mußte.
Im Kanton Graubünden entstanden etwa neue Zeitungen, namentlich im Internet, wie die hier vorliegende (2013) oder auch Regionalzeitungen wie Domleschger Zeitung (2012), was Lebrument ein Dorn im Auge ist und was auch zu einem unfairen Vorgehen gegen diese Publikationen führte. Und letztlich einen Gang zur Bündner Staatsanwaltschaft nötig machte.
So oder so: Die zweifelhaften Geschäftsmethoden lassen sich wohl am Besten im SRF-Film über Lebrument nachvollziehen, dem Film „Des Königs Spiel“, in welchem sich Hanspeter Lebrument seiner Methodiken sogar brüstet. Dort wird auch schön beleuchtet, wie, mit welchen Methoden er die Mehrheit an der Bündner Zeitung erlangte. Apropos Mehrheiten erlangen:
Der Fall Fridolin
Doch zurück zum Fridolin, der bekannten Gratis-Zeitung im Glarnerland. Diese gibt es im Print-Format seit vielen Jahrzehnten, ist im Glarnerland fest verankert. Die Publikation existiert bereits seit 1966.
Der bisherige Besitzer Stefan Wenkebach wurde zum Verkauf gerichtlich gezwungen, berichtet nun Stefan Bühler in einem aktuellen Beitrag auf dem Portal IP und macht weitere Details bekannt.
Unter Willensvollstrecker Jörg Lutz Schulden angehäuft
Offenbar hatte Fridolin bzw. die hinter der Publikation stehende Firma bei Somedia Schulden angehäuft bzw. Somedia diese Schulden gewährt und offenbar bewußt zugeschaut, wie sie sich weiter anhäufen. Wie sonst soll ein Betrag von mehreren Millionen zustandekommen?
Eine zweifelhafte Rolle spielte dann der schillernde Verwalter Jörg Lutz unter welchem die Schulden aufgebaut wurden.
Lutz´Sohn Fabio Lutz fungierte notabene als Geschäftsführer und mußte durch die Kantonspolizei innert Tagesfrist aus den Räumlichkeiten entfernt werden nachdem das Gericht eingeschritten war, wie Verleger Bruno Hug von Linth24.ch berichtet.
Skurril dabei: Offenbar kaufte Lutz die Obersee-Nachrichten von Somedia ab und nahm dafür Geld auf bzw. macht dadurch Schulden. Und nun schnappt sich Somedia die Publikation Fridolin von der Firma, die Schulden bei ihr hat.
Somedia stellt sich zudem nun sogar als Retter dar. Dem widerspricht jedoch Stefan Bühler, doch mehr dazu unten.

Die unrühmliche Vorgeschichte
Der umstrittene Unternehmer Jörg Lutz wurde nur Tage vor dem Tod des Verlegers Walter Feldmann 2019 von diesem zum Willensvollstrecker ernannt.
Das Portal persönlich.ch berichtet über die gerichtlich festgestellten „mehrfachen“ und „groben“ Pflichtverletzungen des Erbverwalters:
„Die Erben gingen im Herbst 2024 gegen Lutz vor, da der Fridolin nahe an einem Konkurs stand, wie die Südostschweiz berichtete. Das Glarner Kantonsgericht setzte Lutz im Oktober als Willensvollstrecker ab und bestätigte dies im Juni. Laut Gerichtsurteil habe Lutz seine Pflichten «mehrfach und in grober Weise mißachtet».“
Linth24.ch berichtet über den Verwalter Jörg Lutz: „Lutz begann sich ab seiner Einsetzung als großer Verleger anstatt als Willensvollstrecker im Dienste der Feldmann-Erben in Szene zu setzen Er verschob Gelder in Hunderttausender-Tranchen als gehörten sie ihm – und kaufte obendrein mit dem Fridolin-Verlag von der Churer Somedia noch die angeschlagenen Obersee Nachrichten für 1,5 Millionen Franken. Mit vielen derartigen, gemäss Glarner Gericht gar «dubiosen» Geschäften führte Lutz den kerngesunden Fridolin-Verlag in den finanziellen Ruin.“
Glarus: Monopol im Print
Lebruments Somedia ist dank der Übernachme des „Fridolin“ der klare Monopolist im Print-, Radio- und TV-Markt, nun auch im Kanton Glarus. Wer inserieren will kommt im Glarnerland nur noch im Internet an Somedia vorbei, dies via der seit 2006 bestehenden Publikation Glarus24.ch
Die „Glarner Nachrichten“ als Bezahlzeitung gehören hingegen schon lange zu Somedia, wichtiger war aber die Gratiszeitung „Fridolin“, weil diese beliebte Gratis-Zeitung natürlich Inseratekunden eine Ausweichmöglichkeit im Print bot.
Nachlaßstundung
Im April 2025 wurde Stefan Wenkebach Hauptaktionär des Fridolin-Verlages bzw. der dahinter stehenden, seit 1922 existierenden GmbH, die ab 1966 Fridolin herausgab. Doch schon im Mai geriet der „Fridolin“ in eine stille, provisorische Nachlaßstundung bei Schulden von 3 Millionen Franken.
Übernahme via Nötigung?
Stefan Bühler berichtet auf dem Portal IP, daß Somedia „ein potentes Druckmittel“ hatte: „Es gab von Somedia beinahe tägliche Drohungen, dass man die Dienstleistungen kurzfristig einstellen würde, was die weitere Herausgabe des „Fridolin“ verunmöglicht hätte.“
Der neue „Fridolin“-Besitzer Wenkebach habe in dieser Lage jedoch einen Investor gefunden, der 800‘000 Franken als Kapital geben wollte, um eine Rettung zu ermöglichen.
Edward „Edi“ Salib von Girschweiler & Partner
Dann jedoch trat ein Sachwalter namens Edward „Edi“ Salib. Salib auf den Plan. Er stellte Wenkebach ein Ultimatum zur Unterzeichnung des Vertrages mit der Somedia AG und sprach gemäß von IP veröffentlichten Dokumenten sogar selbst von Nötigung bzw. davon, daß er Wenkebach „nötigen“ könne:

Besonders brisant dabei: Es handelt sich bei Edward Edi Salib nicht um eine Privatperson, sondern offenbar um jemanden, der für eine Rechtsanwaltskanzlei ausweislich der Webseite als Geschäftsführer und Partner agiert.

Wohl ein klarer Fall für die Anwaltskammer.
Und allenfalls auch für die Strafbehörden. Denn Nötigung ist strafbar.
Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, so steht es im Schweizerischen Strafgesetzbuch. (vgl. Art. 181 StGB).
Wie der Fall nun weitergeht sei noch völlig offen, so Stefan Bühler auf dem Portal IP. Zumindest, sofern tatsächlich innert Frist ein Investor aufgeboten werden kann:
Remo Maßat
(Bild oben: Webseite Fridolin.ch)

