Sanierungs-Anordnung für mehrere Bündner Kraftwerke
Die Regierung ordnet für diverse Kraftwerke in Bezug auf die Fischgängigkeit eine Sanierungspflicht an. Betroffen sind drei Anlagen der Engadiner Kraftwerke sowie zwei Anlagen der Kraftwerke Hinterrhein.
Im Kanton Graubünden wurden 65 kraftwerksbedingte Hindernisse als sanierungsbedürftig eingestuft. Insgesamt hat die Regierung bis jetzt 31 Sanierungsanordnungen erlassen. Das neue Gewässerschutzgesetz des Bundes verlangt die Fischgängigkeit in den Schweizer Flüssen wiederherzustellen.
Hindernisse, welche die Fischwanderung wesentlich beeinträchtigen, müssen saniert werden. Demzufolge sind die Kantone gesetzlich verpflichtet, bei bestehenden Wasserkraftwerken Massnahmen zu planen, welche die Kraftwerksbetreiber umsetzen müssen.

