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Sanierungs-anordnung für diverse Bündner Kraftwerke

Sanierungs-anordnung für diverse Bündner Kraftwerke

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Die Regierung ordnet für mehrere Kraftwerke in Bezug auf die Fischgängigkeit eine Sanierungspflicht an.

Betroffen sind je eine Wasserfassung der Energia alpina, der Energia Engiadina, der Gemeinde Malans und der Impianti elettrici Bivio. Im Kanton Graubünden stehen 153 kraftwerksbedingte Hindernisse in einem Fischgewässer, 65 davon wurden als sanierungsbedürftig eingestuft.

Das neue Gewässerschutzgesetz des Bundes verlangt die Fischgängigkeit in den Schweizer Flüssen wiederherzustellen. Hindernisse, welche die Fischwanderung wesentlich beeinträchtigen, müssen saniert werden. Demzufolge sind die Kantone gesetzlich verpflichtet, bei bestehenden Wasserkraftwerken Massnahmen zu planen, welche die Kraftwerksbetreiber umzusetzen müssen.

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