Kanton überarbeitet Verkehrs-Beruhigung innerorts

Kanton überarbeitet Verkehrs-Beruhigung innerorts
Richtlinie zur Verkehrsberuhigung innerorts überarbeitet (Symbolbild)
Richtlinie zur Verkehrsberuhigung innerorts überarbeitet (Symbolbild)

Die kantonale Richtlinie Verkehrsberuhigung innerorts dient seit dem 15. März 2005 als Hilfsmittel für Gemeindebehörden, Planer, Amtsstellen und Bewilligungsbehörden zur Beurteilung von Gesuchen bezüglich Tempo-30-, Begegnungs- oder Fußgängerzonen. Aufgrund eines Entscheids des Verwaltungsgerichts vom 9. September 2011 bzw. des Bundesgerichts vom 10. Dezember 2012 betreffend Einführung einer Tempo-30-Zone in der Gemeinde Sumvitg mußte die Richtlinie revidiert werden. Die Gerichtsinstanzen hatten unter anderem einen bisher als zentrales Kriterium zur Festlegung von Tempo-30-Zonen herangezogenen Verkehrswert als ungeeignet erklärt.

Die Regierung hat die neue Richtlinie genehmigt. Mehr Gewicht wird nun dem Ablauf des Gesuchverfahrens sowie dem Gutachten, welches dem Entscheid über allfällige verkehrsberuhigende Maßnahmen zugrunde liegt, beigemessen. So sind die Anforderungen an den Inhalt des Gutachtens, die Auswahl des Gutachters sowie die Erstellung des Gutachterauftrags detailliert geregelt und das Gesuchverfahren klarer strukturiert.

Ebenfalls neu sind die Unterscheidungskriterien bezüglich Straßenkategorien, wobei nur noch zwischen verkehrs- und siedlungsorientierten Straßen unterschieden wird. Auch bezüglich einem nachträglichen Innerortsausbau oder einer Änderung des Straßenquerschnitts sind nun präzise Vorgaben in der Richtlinie enthalten.

Riccardo

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