Regierungsmitteilung vom 26. Juni 2014

Die Bündner Regierung spricht sich gegen eine Kürzung der Mittel im Finanzausgleich des Bundes aus. Das bestehende Finanzausgleichsystem hat sich bewährt und sorgt für die nötige Solidarität unter den Kantonen. Im Weiteren hat sich die Regierung mit verschiedenen Geschäften aus Gemeinden und Regionen befaßt.
Finanzausgleichsystem des Bundes: Keine Senkung der Mittel
Die seit 2008 wirksame Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hat sich grundsätzlich bewährt. Dies hält die Bündner Regierung in Übereinstimmung mit einer Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen in einer Vernehmlassung zum zweiten NFA-Wirksamkeitsbericht des Bundes fest. Die NFA stärkt die ressourcenschwachen Kantone, ohne daß die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit der ressourcenstarken Kantone maßgeblich eingeschränkt werden. Weder eine Senkung der Ausgleichsgefässe noch eine substanzielle Korrektur an der Berechnungsmethodik ist deshalb angezeigt. Der Vorschlag des Bundesrates, die bisherigen Grundbeiträge im NFA-Ressourcenausgleich für die kommende Vierjahresperiode 2016 bis 2019 zu reduzieren, wird vom Kanton Graubünden klar abgelehnt. Die Unterschiede zwischen den Kantonen in der Ressourcenkraft und der Steuerbelastung sind nach wie vor sehr groß und haben sich nicht vermindert. Die Dotierung der Ausgleichsgefässe müßte im Gegenteil erhöht werden, um eine stärkere und nachhaltige Senkung der Disparitäten zu erreichen. Es ist aus Sicht der Bündner Regierung überaus wichtig, daß die Solidarität zwischen den Kantonen erhalten bleibt.
Grundlagen zur Festlegung der Gewässerräume erstellt
Bis Ende 2018 müssen die Kantone entlang von Gewässern Gebiete festlegen, die dem Gewässer- und Hochwasserschutz dienen. Die Gewässerräume sind extensiv zu gestalten und zu bewirtschaften. Dies verlangt das revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes. Die Regierung hat von den Arbeiten zur Umsetzung dieser Bundesvorgabe Kenntniß genommen. Die Festlegung der Gewässerräume erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen einer Revision der Nutzungsplanung. Ausgeschieden werden neu Gewässerraumzonen. Als Hilfeleistung stellt der Kanton den Gemeinden eine Grundlagenkarte \“Gewässerraum\“ für die großen Talflüsse sowie einen Leitfaden zur Gewässerraumausscheidung zur Verfügung. Die Gemeinden werden aufgefordert, die Ausscheidung der minimalen Gewässerräume innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist umzusetzen.
Als weitere Vorgabe des Bundes haben die Kantone bis Ende 2014 eine Planung zur Gewässerrevitalisierung einzureichen. Damit sich die Gemeinden in den Planungsprozess einbringen und allfällige Revitalisierungsprojekte anmelden können, wird dazu eine Vernehmlassung durchgeführt.

