
Regierung kritisiert neue Regelung zur Kurzalpung des Bundes

Die Regierung nimmt Stellung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2018 des Bundes.
Die befristete Regelung für kurz gealpte Milchtiere (Kurzalpung) soll durch einen variablen Milchviehbeitrag auf Saisonbasis abgelöst werden.
Die Aufhebung der sogenannten Besitzstandswahrung für Kuhalpen mit Kurzalpung wäre für den Kanton Graubünden ein schmerzlicher Verlust, zumal das System im Kanton Graubünden lückenlos funktioniert und alle Alpen miteinbezogen sind.
Die Ersatzlösung ist nicht befriedigend, so der Kanton Graubünden in einer aktuellen Stellungnahme:
Der Zusatzbeitrag wird für Milchkühe, Milchschafe und Milchziegen ausgerichtet.
Anhand der vorhandenen Daten ist jedoch nicht ersichtlich, ob die Tiere auch gemolken werden. Theoretisch könnte eine Alp nur Galtkühe sömmern und würde den Zusatzbeitrag trotzdem erhalten, was abzulehnen ist.
Es ist außerdem ungerechtfertigt, wenn bei den Kühen die gesamte Sömmerungszeit (alle Aufenthalte auf unterschiedlichen Sömmerungsbetrieben) zusammengezählt wird, bei den Ziegen und Schafen jedoch nicht.
Zudem wäre das neue System administrativ sehr aufwendig: jedes Einzeltier müßte durch den Kanton bezüglich Aufenthalt im Sömmerungsgebiet überprüft werden.
Aus diesen Gründen ist die neue Lösung abzulehnen, so die die Bündner Regierung.
Diese beantragt die Beibehaltung der bisherigen Lösung oder die Einführung eines pauschalen Zusatzbeitrags von 30 Franken für alle gemolkenen Tiere.
Damit würde die Milchalpung weiter gestärkt. Zudem wäre der Zusatzbeitrag einfach zu erklären und administrativ sehr einfach zu handhaben, so der Kanton weiter.

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