Regierung erteilt Leistungsauftrag für das Spital Oberengadin in Samedan
Die Regierung nimmt die Spital Oberengadin AG per 1. April 2026 in die kantonale Spitalliste Akutsomatik auf und erteilt ihr den Leistungsauftrag für das Spital Oberengadin in Samedan.
Seit 2018 wurde die Gesundheitsversorgung in der Gesundheitsversorgungsregion (GVR) Oberengadin durch die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (nachfolgend: SGO) sichergestellt, welche unter anderem das Spital Oberengadin in Samedan betrieb. Die Leistungsvereinbarung zwischen der SGO und den elf Gemeinden der GVR Oberengadin betreffend den Betrieb des Spitals Oberengadin war auf Ende Jahr 2025 befristet. Eine neue Leistungsvereinbarung konnte nicht abgeschlossen werden, da nicht alle elf Gemeinden ihre Zustimmung gegeben haben. Damit die Akutversorgung sowie auch die Langzeitpflege im Oberengadin ab dem 1. April 2026 sichergestellt werden kann, wurde eine Neuaufstellung der Gesundheitsversorgung notwendig.
In Bezug auf die medizinische Akutversorgung steht nun fest, daß die neu gegründete Spital Oberengadin AG (eingetragen im Handelsregister seit 27. Februar 2026) mit Wirkung ab 1. April 2026 den Betrieb des Spitals Oberengadin in Samedan – welches weiterhin unter demselben Namen geführt werden wird – übernehmen und nahtlos weiterführen wird. Das Spital Oberengadin in Samedan verbleibt somit mit einem leicht verminderten Leistungsauftrag auf der Spitalliste Akutsomatik des Kantons Graubünden.

