Regierung dankt dem Bundesrat für das Signal der Solidarität im Zusammenhang mit den Unwetterschäden im Sommer 2024
Die Bündner Regierung nimmt Stellung zur Vernehmlassung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Zusammenhang mit der Kostenbeteiligung des Bundes an den Unwetterschäden im Sommer 2024.
Die Unwetterereignisse des Sommers 2024 verursachten erhebliche Schäden an Infrastruktur, Siedlungsgebieten und der Umwelt. Im Kanton Graubünden waren insgesamt sechs Gemeinden in der Mesolcina davon betroffen.
Mit Abstand am stärksten getroffen, hat es, bemessen an den Restkosten pro Kopf, die Gemeinden Lostallo und Soazza.
Ziel der Vorlage des UVEK ist es, daß den am stärksten betroffenen Gemeinden in den Kantonen Graubünden, Tessin und Wallis nur eine zumutbare Pro-Kopf-Belastung verbleibt. Für die Umsetzung auf Bundesebene werden zwei aufeinander abgestimmte Beschlüsse vorgelegt: Ein Bundesgesetz und ein Kreditbeschluss.
In ihrer Stellungnahme dankt die Regierung dem Bundesrat für seine Bereitschaft, sich an den Restkosten der unwettergeschädigten Gemeinden zu beteiligen.
Die vorgeschlagene Regelung ist ein Signal der Solidarität mit der betroffenen Bevölkerung und der Anerkennung der besonderen Herausforderungen, denen alpine Regionen bei extremen Wetterereignissen ausgesetzt sind.
Angesichts der zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Naturgefahren aufgrund des Klimawandels braucht es in Zukunft allerdings an Stelle von Sonderregelungen in Einzelfällen eine dauerhafte gesetzliche Regelung für die Unterstützung der betroffenen Gemeinden bei der Bewältigung von außerordentlichen Naturereignissen. Sonderregelungen gehen immer auch mit der Gefahr der Ungleichbehandlung einher.
(pd, rm)

