Regierung begrüßt flexiblere Bestimmungen für Jungunternehmen

Regierung begrüßt flexiblere Bestimmungen für Jungunternehmen

Thema Bürokratie: Die Bündner Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in Zusammenhang mit einer geplanten Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz. Die neue Bestimmung sieht Sonderreglungen für Arbeitnehmende von Jungunternehmen (Start-ups) vor, die über spezifische Fähigkeiten verfügen und am Unternehmen beteiligt sind.

Die Regierung unterstützt die vorgeschlagene Revision der arbeitsgesetzlichen Bestimmungen für Jungunternehmen grundsätzlich. Die neue Regelung stellt einen pragmatischen Ansatz dar, um den spezifischen Bedürfnissen von Start-ups nach mehr Flexibilität Rechnung zu tragen, ohne die zentralen arbeitsrechtlichen Schutzprinzipien zu untergraben.

Gleichzeitig weist die Regierung auf erhebliche Herausforderungen im Vollzug hin. Die Anwendung der neuen Bestimmung erfordert eine aufwendige Prüfung der Voraussetzungen im Einzelfall und ist mit erhöhtem fachlichem sowie administrativem Aufwand für die kantonalen Arbeitsinspektorate verbunden.

Die Regierung widerspricht daher der Einschätzung des Bundes, wonach keine zusätzlichen personellen oder finanziellen Auswirkungen zu erwarten seien, und fordert, dass den Fragen der Vollzugstauglichkeit und der erforderlichen Ressourcen im weiteren Gesetzgebungsprozess angemessen Rechnung getragen wird.

(pd, rm)

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