Quartierplanung „In da Wingarta“ in Chur: Absicht zur Einleitung des Quartierplanverfahrens – 1. Änderung

Quartierplanung „In da Wingarta“ in Chur: Absicht zur Einleitung des Quartierplanverfahrens – 1. Änderung

Über die Parzellen Nrn. 30363, 31885, 30367, 31933, 30339, 30343 sowie 30366 soll die 1. Quartierplanänderung im amtlichen Verfahren eingeleitet werden. Der Planungszweck ist die Ausarbeitung eines Quartierplans zur Regelung der Gestaltung und der Erschließung des Gebiets „In da Wingarta“ (In den Weingärten) in der Stadt Chur.

Der Einleitungsplan mit dem Quartierplan-Perimeter liegt bis zum 19. Oktober 2026 im Stadthaus, Masanserstraße 2 öffentlich auf. Für die Einsichtnahme im Stadthaus ist eine vorgängige Terminvereinbarung erforderlich.

Termine können per Mail an Stadtentwicklung@Chur.ch oder telefonisch unter Telefon 081 254 51 60 vereinbart werden. Zusätzlich sind die Dokumente auf der Internetseite der Stadt Chur aufgeschaltet (www.chur.ch).

Die öffentliche Auflage erfolgt gemäss Art. 16 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO).

Gegen die Einleitung des amtlichen Quartierplanverfahrens und dessen räumliche Abgrenzung können Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht legitimiert sind, innert 30 Tagen bei den Hochbaudiensten der Stadt Chur schriftlich Einsprache erheben.

(pd)

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