Neue Ausländerausweise für EU-/EFTA-Bürger in Graubünden

Neue Ausländerausweise für EU-/EFTA-Bürger in Graubünden

Eine unglaublich lange Zeit hat es gedauert, bis moderne Ausweise auch für Ausländer aus der EU und der EFTA in der Schweiz eingeführt waren.

Dabei war die Schweiz in punkto Ausweise eigentlich sonst sehr modern und hatte IDs im Kreditkartenformat schon lange eingeführt als sie es in Nachbarstaaten der EU noch nicht gab.

Nur Ausländer aus dem EU- und EFTA-Raum mußten immer noch übergroße, nicht fälschungssichere Fetzen aus Papier in einer Plastikhülle, die stets zerfledderte, auf sich tragen. Und die wegen ihres monstergroßen Formats auch in kaum ein Portmonaie paßte.

Damit ist nun Schluß und auch in Graubünden gibt es Ausländerausweise im Kreditkartenformat für Angehörige der EU- und der EFTA-Länder.

Ab Anfang Februar 2020 werden im Kanton Graubünden gestaffelt die neuen Ausländerausweise im Kreditkartenformat eingeführt. Ab Sommer 2021 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt.

Im Kanton Graubünden werden ab Februar 2020 die Niederlassungsbewilligungen (C-Ausweis) im neuen Kreditkartenformat ausgestellt. Die Umstellung für sämtliche übrigen Bewilligungskategorien erfolgt bis spätestens Sommer 2021.

Ausländerausweis EU EFTA Kreditkartenformat
Ausländerausweis EU EFTA Kreditkartenformat

Für die Ausstellung der neuen Ausweise müssen die Antragsteller aus den EU-/EFTA-Staaten in einem der beiden Ausweiszentren des Kantons Graubünden in Chur oder Zernez das Foto und die Unterschrift digital erfassen lassen. Dieses Foto und die Unterschrift sind fünf Jahre gültig.

Alte „Fledderlappen“ bleiben gültig

Wer als EU- oder EFTA-Bürger noch alte Ausländerausweise hat, muß nichts unternehmen.

Sämtliche bisher ausgestellten Ausländerausweise bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig.

Ein neuer Ausweis wird im Rahmen der erstmaligen Erteilung, der Ausweisverlängerung sowie im Falle einer ausweisrelevanten Änderung oder eines Verlustes erstellt.

Gesuche weiterhin bei der Gemeinde einreichen

Die Gesuche werden weiterhin über die Einwohnerkontrolle der Gemeinden eingereicht.

Neu muß aber dem Gesuch für eine Ausländerbewilligung allerdings kein Paßfoto mehr beigelegt werden.

Paßfotos werden im Ausweiszentrum gemacht

Gesuchsteller erhalten vom Amt für Migration und Zivilrecht eine Aufforderung zur Terminvereinbarung bei einem Ausweiszentrum, sobald die nachgesuchte Bewilligung erteilt werden kann. Vor Erhalt dieser Aufforderung kann noch kein Foto und keine Unterschrift erfasst werden. Die Ausweise werden wie bis anhin vom Hersteller über die Gemeinde zugestellt.

Bewilligungsgebühren bleiben bei 65 Franken

Die Bewilligungsgebühren für EU-/EFTA-Bürger bleiben grundsätzlich bei den bisherigen 65 Franken pro Ausweis.

Hinzu kommen 5 Franken Versandgebühren. Bei den Niederlassungsbewilligungen werden zusätzlich 15 Franken für die Erfassung des Fotos und der Unterschrift sowie 10 Franken für den Ausweis im Kreditkartenformat verlangt.

Admin

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