Nationalratswahlen 2015 – Mögliche fehlerhafte Wahlzettelbüchlein

Die Standeskanzlei macht darauf aufmerksam, dass einzelne Wahlzettelbüchlein, welche die Wahlberechtigten in den letzten Tagen von den Gemeinden für die Nationalratswahlen vom 18. Oktober 2015 zugestellt erhalten haben, fehlerhaft sein können. Aufgrund eines Produktionsfehlers sind bei einzelnen Wahlzettelbüchlein gewisse Listen doppelt vorhanden, während dafür andere Listen fehlen. Den Wahlberechtigten wird empfohlen, ihr Wahlmaterial daraufhin genau zu überprüfen. Allfällige fehlerhafte Wahlzettelbüchlein können von den Wahlberechtigten bei ihrer Wohnsitzgemeinde gegen vollständige Exemplare umgetauscht werden. Die Gemeinden wurden bereits entsprechend informiert.

