Konsequente Notwendigkeits-Prüfung bei der Rechtssetzung
Die bündner Regierung sieht eine Notwendigkeitsprüfung zur Sicherung der Qualität der Rechtsetzung vor. Damit soll insbesondere eine Überregulierung verhindert werden.
Bei wesentlichen Gesetzesänderungen soll in einer sehr frühen Phase des Rechtsetzungsprojektes konsequent eine Notwendigkeitsprüfung durchgeführt werden.
Die Regierung beurteilt dabei, ob eine neue Regelung überhaupt nötig ist und erst danach wird ein Projekt in die Rechtsetzungsplanung aufgenommen.
Diese Notwendigkeitsprüfung gilt für alle Teil- und Totalrevisionen von Verfassungen, Gesetzen, und Großratsverordnungen und soll ab dem 1. Oktober 2016 angewendet werden.

